Goebbels-Zitat im Gemeinderat Böblingen: Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein

Die Stadt Böblingen hatte nach dem Vorfall in einer Gremiensitzung Strafanzeige gestellt. (Symbolbild) | Foto: Bernd Weißbrod/dpa
  • Die Stadt Böblingen hatte nach dem Vorfall in einer Gremiensitzung Strafanzeige gestellt. (Symbolbild)
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Böblingen. Ein Vorfall aus dem Gemeinderat bleibt in Böblingen ohne strafrechtliche Folgen: Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen eine frühere AfD-Gemeinderätin eingestellt.

Hintergrund ist ein Handyton, bei dem in einer Gremiensitzung ein Zitat des nationalsozialistischen Propagandaministers Joseph Goebbels abgespielt worden sein soll. Geprüft wurde auch, ob zusätzlich eine verbotene Melodie zu hören war.

Nachweis für Anklage reichte nicht aus

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft konnte ein strafbares Verhalten nicht mit der für eine Anklage nötigen Sicherheit nachgewiesen werden. Fest steht demnach, dass das Goebbels-Zitat als Klingelton abgespielt wurde. Offen blieb aber, ob dieses Zitat auch mit einem verbotenen Lied oder einer verbotenen Melodie unterlegt war.

Die Verwendung eines solchen Zitats ist nach Angaben der Ermittler nicht automatisch strafbar. Das bloße Zitieren fällt in der Regel unter die Meinungsfreiheit. Juristisch relevant kann es aber werden, wenn weitere Umstände hinzukommen.

Stadt Böblingen hatte Anzeige erstattet

Die Stadt Böblingen hatte nach dem Vorfall in einer Sitzung des Gremiums Strafanzeige wegen des Verdachts einer Straftat gestellt. Die Politikerin war zunächst nicht zu erreichen. Zuerst hatten die „Stuttgarter Zeitung“ und die „Stuttgarter Nachrichten“ berichtet.

Nach Angaben der Partei ist die Kommunalpolitikerin inzwischen aus der AfD ausgetreten. Dem Gemeinderat gehört sie aber weiter als fraktionsloses Mitglied an. dpa/red

Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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