Gericht stoppt erleichterten Abschuss von Problem-Bibern in Baden-Württemberg

Rund 12.400 Biber gibt es in Baden-Württemberg. (Archivbild) | Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa
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Baden-Württemberg. Der Abschuss von sogenannten Problem-Bibern bleibt im Südwesten vorerst stark eingeschränkt. Der Verwaltungsgerichtshof hat eine Verordnung des Landes, die Eingriffe erleichtern sollte, vorläufig außer Vollzug gesetzt.

Die frühere grün-schwarze Landesregierung wollte mit der sogenannten Biberschutzverordnung schnellere Maßnahmen ermöglichen. Beauftragte Fachleute sollten Biber vergrämen dürfen, wenn keine zumutbaren Alternativen bestehen. In letzter Konsequenz wäre auch das Töten der Tiere möglich gewesen.

Ein Naturschutzverband ging dagegen juristisch vor und bekam nun im Eilverfahren recht. Nach Ansicht des Gerichts erfüllt die Verordnung zentrale Vorgaben des europäischen Artenschutzrechts nicht.

Gericht verlangt Einzelfallprüfung

Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs müsse jede Tötung eines streng geschützten Tieres auf eine konkrete Situation bezogen sein. Außerdem müsse die zuständige Behörde nachweisen, dass es keine bessere Lösung gibt.

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs fehlte in der Verordnung genau diese Kontrolle. Vor geplanten Vergrämungsmaßnahmen sei keine präventive Prüfung durch Behörden vorgesehen gewesen. Zudem hätten Eingriffe grundsätzlich an vielen Orten erfolgen können.

Auch der Kreis der Personen, die solche Maßnahmen ausführen dürfen, sei nicht klar begrenzt gewesen. Eine behördliche Entscheidung wäre nach der Regelung nicht zwingend erforderlich gewesen.

Konflikte nehmen mit wachsender Biberzahl zu

Der Streit fällt in eine Zeit stark wachsender Biberbestände im Land. Die Population wird inzwischen auf rund 12.400 Tiere geschätzt.

Naturschutzverbände betonen die wichtige Rolle der Tiere für Gewässer und Artenvielfalt. Biber bauen Dämme, schaffen neue Lebensräume und verbessern häufig die Wasserqualität.

Landwirte und Grundstückseigentümer sehen dagegen zunehmend Probleme durch überflutete Felder oder beschädigte Uferbereiche.

Der Eilantrag gegen die Verordnung kam von der Naturschutzinitiative. Der Verein hatte bereits in einem anderen Verfahren rund um einen Wolf im Schwarzwald erfolgreich geklagt.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs ist unanfechtbar. Eine endgültige Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus. dpa/red

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Cornelia Bauer aus Speyer

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