Gericht bremst Reaktivierung der Brexbachtalbahn vorerst aus

Zur Brexbachtalbahn wurde eine Klage abgewiesen, eine Klage zurückgenommen. (Symbolbild) | Foto: Thomas Frey/dpa
  • Zur Brexbachtalbahn wurde eine Klage abgewiesen, eine Klage zurückgenommen. (Symbolbild)
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Koblenz. Für die geplante Reaktivierung der Brexbachtalbahn gibt es vorerst keinen juristischen Erfolg gegen das Land Rheinland-Pfalz. Das Verwaltungsgericht in Koblenz hat die Klage eines Eisenbahninfrastruktur- und -verkehrsunternehmens abgewiesen.

Das Unternehmen ist Pächter eines Streckenabschnitts der seit 1999 stillgelegten Bahnlinie. Es wollte erreichen, dass eine Straßenquerung der Strecke durch die Brauereistraße in Bendorf gesperrt und beseitigt wird. Nach Auffassung des Unternehmens gefährdet die Querung die geplante Wiederinbetriebnahme der Brexbachtalbahn.

Gericht sieht keinen Anspruch gegen das Land

Nach Einschätzung der 1. Kammer besteht weder nach straßenverkehrsrechtlichen noch nach eisenbahnrechtlichen Vorschriften ein Anspruch darauf, dass das Land gegen die Stadt Bendorf einschreitet. Eine weitere Klage gegen die Stadt Bendorf zog das Unternehmen laut Gericht in der mündlichen Verhandlung zurück.

Berufung ist zugelassen

Für die Region bedeutet die Entscheidung zunächst, dass die umstrittene Querung in Bendorf nicht auf dem Klageweg gegen das Land beseitigt werden kann. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ließ das Verwaltungsgericht die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zu. dpa/red

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Cornelia Bauer aus Speyer

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