Beschluss in Rheinland-Pfalz: Landtag will Organspende ändern

Klar ist, es fehlt an Spenderorganen in Deutschland und Rheinland-Pfalz. (Archivfoto) | Foto: Sebastian Gollnow/dpa/dpa-tmn
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Rheinland-Pfalz. Für schwer kranke Menschen könnte sich der Weg zu einem Spenderorgan ändern: In Rheinland-Pfalz hat der Landtag eine Initiative für neue Regeln bei der Organspende unterstützt. Eine Mehrheit stimmte für einen Antrag von CDU und SPD, mit dem die Landesregierung im Bundesrat auf die sogenannte Widerspruchslösung hinwirken soll. Außerdem soll wissenschaftlich geprüft werden, ob Organe künftig auch nach einem kontrollierten Herztod entnommen werden dürfen.

370 Menschen warten auf ein Organ

Der Bedarf ist groß. Ende August standen nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation in Rheinland-Pfalz 370 Patientinnen und Patienten auf einer Warteliste. Bundesweit waren es mehr als 7.800 Menschen.

Die Zahlen zeigen zugleich, dass es zwar etwas mehr Spenden gibt, die Lücke aber groß bleibt:

  • Von Januar bis August wurden in Rheinland-Pfalz 32 Organspender registriert.
  • Das waren fünf mehr als im Vorjahreszeitraum und elf mehr als zwei Jahre zuvor.
  • Die Zahl der gespendeten Organe lag in diesem Zeitraum bei 102.
  • Auf eine Million Einwohner kamen 11,7 Spender. Bundesweit lag der Wert bei 12,4.

Erfasst werden dabei nur Spender, denen nach ihrem Tod in einer Klinik in Rheinland-Pfalz ein oder mehrere Organe entnommen wurden. Transplantiert werden die Organe dann bundesweit oder auch im Ausland.

Was die Widerspruchslösung bedeuten würde

Nach der Widerspruchslösung würden Erwachsene nach dem Tod grundsätzlich als mögliche Organspender gelten, wenn sie zu Lebzeiten nicht widersprochen haben. Befürworter sehen darin einen Weg, mehr schwer kranken Menschen zu helfen und Angehörige in einer belastenden Situation zu entlasten.

Der SPD-Abgeordnete Oliver Kusch sagte, Aufklärung und Appelle hätten über Jahrzehnte zu wenig bewirkt. „Viele Menschen sterben, bevor sie ein Organ bekommen.“ Auch CDU-Fraktionschef Christoph Gensch sprach von einem Umsetzungsproblem. Aus seiner Sicht würde eine Widerspruchsregelung Angehörige entlasten, die sonst nach dem Tod eines nahen Menschen entscheiden müssten.

Kritik kam unter anderem von der AfD und von Grünen-Abgeordneten. AfD-Parlamentarier Dirk Bisanz warnte vor gesellschaftlichem Druck auf Einzelne. Menschen könnten sich gedrängt fühlen, nicht zu widersprechen. Der Grünen-Abgeordnete Josef Winkler sagte, der Mensch sei mehr als die Summe seiner Teile oder Organe.

Streit über das Verfahren im Landtag

Die Grünen kritisierten nicht nur den Inhalt, sondern auch den Ablauf der Debatte. Sie hätten das Thema lieber als Orientierungsdebatte ohne Fraktionsgrenzen behandelt. Pia Schellhammer, Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, sprach von einem „unwürdigen parlamentarischen Verfahren“.

Einige Grünen-Abgeordnete erklärten, warum sie trotz grundsätzlicher Zustimmung zur Organspende oder zur Widerspruchslösung am Ende gegen den Antrag stimmten. Eine Überweisung in Fachausschüsse zur weiteren Beratung wurde abgelehnt.

Herztod und Hirntod: Darum geht es

Der Antrag fordert auch eine wissenschaftliche Prüfung und gesetzliche Zulassung für Organentnahmen nach einem kontrollierten Herztod. Bisher steht in Deutschland der festgestellte Hirntod im Zentrum der rechtlichen Voraussetzung für eine Organspende nach dem Tod.

Gesundheitsminister Clemens Hoch von der SPD verwies darauf, dass eine Entnahme nach kontrolliertem Herztod in zahlreichen europäischen Ländern bereits praktiziert werde. Voraussetzung seien höchste medizinische und ethische Standards sowie klare rechtliche Rahmenbedingungen.

Felix Kindel, Transplantationsbeauftragter am Westpfalz-Klinikum in Kaiserslautern, erwartet von der Widerspruchslösung allein keinen sehr großen Effekt. Wenn die Familie eines Verstorbenen geschlossen gegen eine Organspende sei, werde sich ein Arzt vermutlich nicht über diese Haltung hinwegsetzen. Zugleich sprach er sich für Änderungen aus, auch weil Deutschland Teil des Eurotransplant-Verbunds ist, aber andere Regeln hat als die übrigen beteiligten Länder.

Entscheiden kann nur der Bund

Mehr Spenderorgane könnte aus Kindels Sicht vor allem eine Regelung zur Entnahme nach kontrolliertem Herztod bringen. Zugleich betonte er, dass dafür eine umfassende wissenschaftliche Bewertung nötig sei. Solche Regeln gibt es etwa in Spanien und den Niederlanden.

Das Transplantationsgesetz kann nicht in Rheinland-Pfalz geändert werden, sondern nur auf Bundesebene. Der Landtag stimmte mehrheitlich für den Antrag von CDU und SPD. Dafür waren die Regierungsfraktionen sowie einzelne AfD-Vertreter. Einige Abgeordnete von AfD und Grünen enthielten sich, einige Grünen-Abgeordnete stimmten dagegen. Eine weitere Beratung in den Fachausschüssen wurde abgelehnt. dpa/red

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dpa content aus Ludwigshafen

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