Beschlossen: Neue Hürde für parlamentarische Kontrolle

Die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses erfordert künftig die Zustimmung von 25 Prozent der Abgeordneten. (Symbolbild) | Foto: Boris Roessler/dpa
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Rheinland Pfalz. Untersuchungsausschüsse im Landtag werden künftig schwerer einzusetzen. In Mainz hat der Landtag das notwendige Quorum von bisher 20 auf 25 Prozent der Abgeordneten erhöht.

Die Änderung wurde mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen. In der namentlichen Schlussabstimmung stimmten 79 Abgeordnete dafür und 12 dagegen. Vier Parlamentarier enthielten sich. Mindestens 68 Ja Stimmen wären notwendig gewesen.

Mindestens 27 Abgeordnete nötig

Der Landtag in Rheinland Pfalz hat 105 Sitze. In der kommenden Wahlperiode müssen damit mindestens 27 Abgeordnete einen Untersuchungsausschuss unterstützen. Bisher reichten 21 Stimmen.

Ein Quorum von 25 Prozent gilt bereits im Bundestag sowie in mehreren Bundesländern. Nach Angaben aus der Debatte orientiert sich Rheinland Pfalz damit an dieser Regel.

Mehrheit will Arbeitsfähigkeit sichern

Angestoßen wurde die Verfassungsänderung von SPD, CDU und Grünen. Der SPD Abgeordnete Michael Hüttner sprach von einer Entscheidung mit „praktischer Vernunft zum Schutz der parlamentarischen Demokratie“. Die Arbeitsfähigkeit des Landtags müsse vor „destruktiven Attacken“ geschützt werden.

Auch der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU Fraktion, Marcus Klein, betonte, das Parlament müsse handlungsfähig bleiben. Untersuchungsausschüsse dürften nicht genutzt werden, um die parlamentarische Arbeit gezielt zu überlasten.

Für die Grünen erklärte Carl Bernhard von Heusinger, die Änderung werde die Demokratie weder retten noch beschädigen. Sie betreffe die Art und Weise, wie parlamentarische Kontrolle organisiert werde.

Kritik von AfD und Freien Wählern

AfD und die Gruppe der Freien Wähler lehnten die Änderung mehrheitlich ab. Der AfD Abgeordnete Damian Lohr sprach von einer „konstruierten Angst vor einer inflationären Zahl von Untersuchungsausschüssen“. Die Partei kündigte an, juristisch gegen die Verfassungsänderung vorzugehen.

Helge Schwab von den Freien Wählern kritisierte ein „unfaires Verhalten“. Demokraten sollten einander nicht ausgrenzen.

Der neue Landtag konstituiert sich am Montag, 18. Mai. Bis dahin ist der bisherige Landtag weiterhin zuständig und konnte die Verfassungsänderung beschließen. dpa/red

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Cornelia Bauer aus Speyer

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