AfD-Verbot: Özdemir und Pistorius machen Druck auf Bundesregierung

Cem Özdemir, inzwischen Ministerpräsident von Baden-Württemberg, und Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius sprechen sich gemeinsam für ein Verbot von Teilen der AfD aus. (Archivbild) | Foto: Kay Nietfeld/dpa
  • Cem Özdemir, inzwischen Ministerpräsident von Baden-Württemberg, und Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius sprechen sich gemeinsam für ein Verbot von Teilen der AfD aus. (Archivbild)
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Stuttgart. Für Wählerinnen und Wähler wird die Debatte über ein mögliches AfD-Verbotsverfahren erneut konkreter: Aus Stuttgart kommt ein deutlicher Vorstoß von Baden-Württembergs Ministerpräsident Cem Özdemir und Verteidigungsminister Boris Pistorius. Die beiden Politiker fordern in einem Gastbeitrag für die „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“ die baldige Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD. Im Fokus sollen nach ihrer Darstellung vor allem die Landesverbände in Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg stehen.

Fokus auf einzelne Landesverbände

Özdemir und Pistorius schreiben, ein solches Verfahren sei rechtlich möglich, durch Belege gedeckt und von der Verfassung geboten. Sie betonen, dass am Ende auch nur bestimmte Landesverbände betroffen sein könnten. Entscheiden müsste in jedem Fall das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die Richterinnen und Richter würden unabhängig über einen Antrag befinden.

Unterschied zwischen Strömungen der AfD

In ihrem Beitrag unterscheiden die beiden Politiker zwischen einem deutsch-nationalen und einem völkischen Teil der AfD. Die deutsch-nationale Strömung könne nach ihrer Einschätzung unter Umständen mit dem Grundgesetz vereinbar sein. Sie müsse deshalb politisch in Parlamenten und in der Gesellschaft bekämpft werden.

Der völkische Teil stelle dagegen unverhohlen die Grundfesten der Verfassung infrage und verachte die Demokratie, schreiben Özdemir und Pistorius. Dieser Ideologie könne man nicht allein in der politischen Auseinandersetzung begegnen. Die AfD werde nach ihrer Darstellung weiter versuchen, den völkischen Teil ihrer Partei zu verschleiern oder Positionen ihrer Protagonisten umzudeuten.

Wer einen Antrag stellen kann

Einen Antrag auf ein Parteiverbot können ausschließlich der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht stellen. Bislang zeichnet sich für ein solches Vorgehen gegen die AfD keine Mehrheit ab. Besonders in CDU und CSU gibt es deutliche Vorbehalte.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hält bislang an seiner Linie fest: „Die AfD muss man wegregieren und nicht wegverbieten wollen.“ Unions-Fraktionsvize Günter Krings warnte, ein vorschneller Antrag „auf gut Glück“ könne am Ende der betroffenen Partei nützen. Damit bleibt offen, ob aus dem Vorstoß tatsächlich ein Verfahren in Karlsruhe wird. dpa/red

Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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