AfD-Klage in Koblenz: Gericht prüft Landtagsgesetz
- Der Verfassungsgerichtshof verhandelt über eine Beschwerde der AfD gegen ein Landtagsgesetz. (Symbolbild)
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Koblenz. Für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler geht es um die Frage, wann der Staat Geld für Landtagsmitarbeiter zahlen darf: Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz verhandelt am Freitag, 28. August, in Koblenz ab 10 Uhr über eine Änderung des Abgeordneten- und Fraktionsgesetzes.
Worum es bei der AfD-Klage geht
Die AfD hält die Gesetzesänderung für einen „Willkürakt“ und für ein gegen sie gerichtetes Gesetz. Deshalb hat die Fraktion das höchste Gericht in Rheinland-Pfalz angerufen. Das Gesetz ist seit rund einem Jahr in Kraft.
Mit der Änderung wurden Zuverlässigkeitsüberprüfungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Abgeordneten sowie von Fraktionen eingeführt. Verweigern Beschäftigte diese Prüfung oder bestehen sie nicht, werden für sie keine staatlichen Mittel mehr gezahlt.
Mehr als 600 Beschäftigte überprüft
Nach Angaben des Landtags wurden bislang mehr als 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf ihre Zuverlässigkeit überprüft. In zwei Fällen wurden Zweifel an der Verfassungstreue festgestellt. Ein dritter Mitarbeiter hatte der Prüfung nicht zugestimmt und erhält deshalb ebenfalls kein Steuergeld. Nach dpa-Informationen arbeiteten alle drei Betroffenen für die AfD.
Die AfD wird voraussichtlich von einem Rechtsanwalt sowie dem Abgeordneten und Anwalt Robin Classen vertreten. Für den Landtag nehmen Vertreter des wissenschaftlichen Diensts an der Verhandlung teil.
Entscheidung wird noch nicht erwartet
Der neue Landtagspräsident Matthias Lammert (CDU) sagte vor der Verhandlung, man solle immer „die notwendige Demut mitbringen“. Zugleich erklärte er: „Aber wir sind gewappnet.“ Mit einer Entscheidung des Gerichtshofs wird am Freitag, 28. August, noch nicht gerechnet. dpa/red
Autor:Cornelia Bauer aus Speyer |
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