AfD ausbremsen? Landtag erhöht Hürden für U-Ausschüsse

Einen Untersuchungsausschuss wird es in der neuen Legislaturperiode voraussichtlich nicht geben. (Archivbild) | Foto: Arne Dedert/dpa
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Mainz. Für die Opposition im rheinland pfälzischen Landtag könnte es künftig deutlich schwerer werden, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. CDU, SPD und Grüne wollen die Hürden dafür in der Landesverfassung anheben.

Der Landtag in Mainz beriet über eine entsprechende Änderung der Verfassung. Nach dem Gesetzentwurf sollen künftig 25 Prozent der Abgeordneten notwendig sein, um einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Bisher reichen 20 Prozent.

Mehrheit will Parlament vor Missbrauch schützen

Die Fraktionen von CDU, SPD und Grünen begründen die Änderung damit, das Parlament vor Blockaden und parteipolitischer Selbstdarstellung schützen zu wollen. Ein Untersuchungsausschuss gilt als das schärfste Kontrollinstrument der Opposition.

Nach Ansicht der drei Fraktionen könnte die AfD als künftig größte Oppositionsfraktion mit der bisherigen Regelung allein einen Untersuchungsausschuss einsetzen und damit die Arbeit des Landtags stark belasten.

AfD und Freie Wähler kritisieren Plan

Die AfD weist diese Darstellung zurück. Die Fraktion sieht in der geplanten Änderung einen Versuch, das Wahlergebnis nicht zu akzeptieren. Sachliche Gründe für eine höhere Stimmenzahl gebe es nicht. Die AfD plant unter anderem einen Untersuchungsausschuss zur Corona Politik.

Auch die Freien Wähler sprechen sich gegen eine Änderung der Landesverfassung aus.

Regelung orientiert sich am Bundestag

Mit dem neuen Quorum würde sich Rheinland Pfalz an Regelungen im Bundestag und in mehreren anderen Bundesländern orientieren. Dort sind ebenfalls 25 Prozent der Abgeordneten notwendig, um einen Untersuchungsausschuss einzusetzen.

Die finale Entscheidung ist für Mittwoch, 6. Mai geplant. Die AfD will dafür eine namentliche Abstimmung beantragen.

Der neu gewählte rheinland pfälzische Landtag kommt am Montag, 18. Mai zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Hintergrund der schnellen Verfassungsänderung ist die Sorge der Regierungsfraktionen, dass sonst bereits in der ersten Sitzung ein Untersuchungsausschuss beantragt werden könnte. dpa/red

Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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