Zweites Verfahren, zweiter Freispruch: Ex-Polizeichef bleibt straffrei

Der ehemals ranghöchste Polizeibeamte steht zum zweiten Mal vor Gericht. (Archivbild) | Foto: Marijan Murat/dpa
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Stuttgart. Das Verfahren gegen den früher ranghöchsten Polizisten des Landes ist vorerst beendet: Das Landgericht Stuttgart hat den Mann auch im zweiten Prozess freigesprochen.

Die Kammer sprach den ehemaligen Polizeiinspekteur vom Vorwurf der Bestechlichkeit frei. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, einer Hauptkommissarin in einem Telefonat Unterstützung beim Auswahlverfahren für den höheren Polizeivollzugsdienst angeboten zu haben, wenn sie sich auf eine sexuelle Beziehung mit ihm einlasse.

Heimlich aufgenommenes Telefonat durfte nicht verwertet werden

Der Freispruch hatte sich bereits vor dem Urteil abgezeichnet. Nach einer Entscheidung des Gerichts durfte das heimlich mitgeschnittene Skype Telefonat, das im Zentrum des Verfahrens stand, nicht gegen den Angeklagten verwendet werden.

Zweiter Freispruch nach früherem Verfahren

Bereits im Juli 2023 war der Mann in einem ersten Prozess vor dem Landgericht Stuttgart freigesprochen worden. Damals ging es um den Vorwurf, dieselbe junge Kommissarin bei einem Kneipenbesuch fast fünf Jahre zuvor sexuell bedrängt zu haben. Dieser Freispruch ist rechtskräftig. dpa/red

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Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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