Urteil nach Mord in Kehl: Zwölf Jahre Haft für 24‑Jährigen

Der Fall sorgte vergangenes Jahr für Entsetzen. | Foto: dpa
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Kehl. Nach einem besonders schweren Gewaltverbrechen in Kehl ist ein 24‑Jähriger zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Offenburg sprach den Mann des Mordes in Tateinheit mit Raub sowie Vergewaltigung mit Todesfolge schuldig.

Die Tat hatte im August die Region stark erschüttert. Nach Überzeugung des Gerichts drang der damals 23‑Jährige in den frühen Morgenstunden über eine unverschlossene Balkontür in das Haus einer 84‑jährigen Frau im Ortenaukreis ein. Ziel war zunächst, Wertgegenstände zu stehlen.

Seniorin wurde zufällig zum Opfer

Der Mann lebte laut Gericht seit rund zwei Jahren ohne festen Wohnsitz und erhielt Sozialhilfe. In der Woche vor der Tat blieb eine Auszahlung aus. Der 24‑Jährige geriet dadurch in Geldnot und suchte nach Möglichkeiten, an Geld zu kommen. Zunächst versuchte er erfolglos, in einer Kleingartenanlage Beute zu machen. Auf seinem weiteren Weg kam er an dem Haus der 84‑Jährigen vorbei. Wegen der warmen Witterung stand die Balkontür offen. Die Frau lebte allein und hatte keine Kinder. Nach Angaben des Gerichts kümmerte sie sich häufig um Kinder aus der Nachbarschaft. Ihre Schwester wohnte direkt nebenan.

Tödlicher Angriff im Schlafzimmer

Im Schlafzimmer traf der Täter auf die schlafende Seniorin. Um ungestört nach Wertgegenständen suchen zu können, griff er sie an und würgte sie, bis er annahm, sie sei tot. Die Frau kam jedoch wieder zu Bewusstsein und richtete sich auf. Daraufhin schlug der Mann mit einem Gehstock und einem Stein auf ihren Kopf ein, bis sie erneut bewusstlos wurde.

Anschließend missbrauchte er die Frau sexuell. Zuvor hatte er ihr ihre Unterhose als Knebel in den Rachen geschoben. Dadurch erstickte die 84‑Jährige. Nach der Tat durchsuchte der Täter das Haus und fand die Geldbörse der Frau. Mit ihrer Bankkarte bezahlte er in den folgenden zwei Tagen mehrere kleine Einkäufe in Kehl und Offenburg.

Prozess teilweise ohne Öffentlichkeit

Die Ermittler konnten den Mann über DNA Spuren eindeutig identifizieren. Er war wegen früherer Delikte bereits polizeibekannt. Bei einer Routinekontrolle am Bahnhof Offenburg nahm ihn die Bundespolizei schließlich fest. Der Prozess fand wegen einer diagnostizierten Schizophrenie teilweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Während der sechs Verhandlungstage kam es laut Gericht mehrfach zu Situationen, in denen die Erkrankung deutlich sichtbar wurde. Der Angeklagte äußerte sich vor Gericht nicht zu den Vorwürfen. Gegenüber einem psychiatrischen Sachverständigen gestand er die Tat jedoch und schilderte Details, die mit den Spuren am Tatort übereinstimmten.

Drei Mordmerkmale festgestellt

Das Gericht stellte mehrere Mordmerkmale fest. Dazu zählen Habgier, Heimtücke und die Absicht, durch die Tötung eine weitere Straftat zu ermöglichen. Die diagnostizierte Schizophrenie wertete das Gericht strafmildernd. Ohne diese Erkrankung wäre nach Einschätzung des Vorsitzenden Richters eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt worden.

Sobald das Urteil rechtskräftig ist, soll der Mann aus dem Maßregelvollzug in eine psychiatrische Klinik verlegt werden. Erst bei erfolgreicher Behandlung kann später über eine mögliche Entlassung entschieden werden. Bislang verweigert der Verurteilte jede Therapie. Ohne eine Verbesserung seines Zustands komme eine Entlassung nicht infrage. In diesem Fall drohe eine dauerhafte Unterbringung. dpa/red

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Autor:

Jens Vollmer aus Wochenblatt Kaiserslautern

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