Urteil nach Exhibitionismus in Neuenburg: 54‑Jähriger auf Bewährung

Das Amtsgericht Freiburg hat einen Exhibitionisten im beschleunigten Verfahren verurteilt. (Symbolbild) | Foto: Katharina Kausche/dpa
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Neuenburg. Nach exhibitionistischen Handlungen an einem Baggersee hat ein Mann bereits einen Tag später eine Haftstrafe auf Bewährung erhalten. Das Amtsgericht Freiburg verurteilte den 54‑Jährigen im beschleunigten Verfahren zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Die Tat ereignete sich am Sonntag, 21. Juni, am Baggersee in Neuenburg im Kreis Breisgau Hochschwarzwald. Nach Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft nahm der Mann dort im Beisein von drei Schwimmerinnen sexuelle Handlungen an sich vor. Auch nachdem die Frauen ihn aufforderten aufzuhören, setzte er sein Verhalten fort.

Die Schwimmerinnen alarmierten schließlich die Polizei. Einsatzkräfte nahmen den Mann noch vor Ort vorläufig fest. Bereits einen Tag später kam es vor dem Amtsgericht Freiburg zum beschleunigten Verfahren.

Einschlägig vorbestraft

Nach Angaben der Ermittler ist der 54‑Jährige wegen ähnlicher Delikte bereits vorbestraft. Außerdem läuft gegen ihn ein weiteres Verfahren wegen gleichartiger Vorwürfe.

Das Gericht setzte eine dreijährige Bewährungszeit fest. Während dieser Zeit darf sich der Mann nicht mehr an dem Baggersee in Neuenburg aufhalten. Zudem muss er den betroffenen Frauen eine Entschädigung zahlen und eine Therapie absolvieren. Das Urteil ist rechtskräftig. dpa/red

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Cornelia Bauer aus Speyer

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