Urteil in Stuttgart: Zweiter Prozess gegen Polizeiinspekteur

Der ehemals ranghöchste Polizeibeamte steht zum zweiten Mal vor Gericht. | Foto: Marijan Murat/dpa
  • Der ehemals ranghöchste Polizeibeamte steht zum zweiten Mal vor Gericht.
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Stuttgart. Für Beobachter steht am Montag, 6. Juli ein Urteil in einem lange beachteten Fall der baden württembergischen Polizei an. Am Landgericht Stuttgart soll um 13 Uhr der zweite Prozess gegen den früher ranghöchsten Polizisten des Landes zu Ende gehen.

Der vom Dienst suspendierte frühere Inspekteur ist wegen Bestechlichkeit angeklagt. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft soll er einer Hauptkommissarin in einem Telefonat angeboten haben, sie im Auswahlverfahren für den höheren Polizeivollzugsdienst zu fördern, wenn sie sich auf eine sexuelle Beziehung mit ihm einlasse.

Wichtiges Beweisstück ist im Verfahren ausgeschlossen

Beobachter rechnen damit, dass der Angeklagte auch im zweiten Verfahren freigesprochen werden könnte. Nach Auffassung der Kammer darf das heimlich mitgeschnittene Skype Telefonat, das im Zentrum des Verfahrens steht, nicht gegen ihn verwendet werden. Die Vorsitzende Richterin sagte zudem, die Kammer könne „keine für eine Verurteilung hinreichend konkrete und in Aussicht gestellte Dienstpflichtverletzung erkennen“. Das Gespräch tauge damit nicht zum Nachweis der angeklagten Tat.

Nach Einschätzung des Gerichts handelt es sich zugleich um das wichtigste Beweismittel. Die Kommissarin, mit der der Angeklagte das Gespräch geführt hatte, will nicht aussagen.

Erster Prozess endete mit rechtskräftigem Freispruch

In einem ersten Verfahren war dem Mann vorgeworfen worden, dieselbe junge Kommissarin bei einem Kneipenbesuch vor fast fünf Jahren sexuell bedrängt zu haben. In diesem Prozess sprach ihn das Landgericht Stuttgart im Juli 2023 frei. Dieser Freispruch ist rechtskräftig.

Mit dem Mitschnitt hatte die Staatsanwaltschaft den Vorwurf der Bestechlichkeit begründet. Die Verteidigung wertete die Aufnahme dagegen als mögliche Straftat. Aus ihrer Sicht wurde der Mitschnitt nicht spontan, sondern geplant erstellt. Zudem hatte sie Zweifel an der Echtheit geäußert.

Fall hatte politische Folgen in Baden Württemberg

Die Affäre um den Polizeiinspekteur hatte auch politische Folgen. Im Stuttgarter Landtag setzte die Opposition einen Untersuchungsausschuss ein. Das Gremium befasste sich mit Vorwürfen sexueller Belästigung, mit Beförderungspraxis bei der Polizei und mit der Weitergabe eines Anwaltsschreibens durch den damaligen Innenminister Thomas Strobl von der CDU.

Strobl schaffte im Zusammenhang mit dem Fall das Amt des Inspekteurs ab. Nach Angaben des Innenministeriums ist der Angeklagte formaljuristisch dennoch weiter Inspekteur. Er bleibt Beamter und erhält weiterhin einen Teil seines Gehalts.

Das beamtenrechtliche Disziplinarverfahren gegen den suspendierten Beamten läuft weiter. Es wird nach Angaben des Ministeriums nicht abgeschlossen, solange strafrechtliche Verfahren gegen ihn anhängig sind. Selbst nach dem erwarteten Urteil könnte es also noch dauern, bis der Fall insgesamt abgeschlossen ist. Sollte eine Prozesspartei Rechtsmittel einlegen, müsste zunächst der Bundesgerichtshof das Urteil prüfen, bevor es rechtskräftig wird. dpa/red

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Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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