Urteil in Stuttgart: Zweiter Prozess gegen Polizeiinspekteur

Der ehemals ranghöchste Polizeibeamte steht zum zweiten Mal vor Gericht. | Foto: Marijan Murat/dpa
  • Der ehemals ranghöchste Polizeibeamte steht zum zweiten Mal vor Gericht.
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Stuttgart. Für die Aufarbeitung einer der größten Polizeiaffären in Baden-Württemberg steht am Montag, 6. Juli, der nächste wichtige Termin an: Vor dem Landgericht Stuttgart soll das Urteil im zweiten Prozess gegen den suspendierten Polizeiinspekteur fallen.

Der frühere ranghöchste Polizist des Landes steht diesmal wegen Bestechlichkeit vor Gericht. Nach Darstellung der Anklage soll er einer Hauptkommissarin in einem Telefonat angeboten haben, sie im Auswahlverfahren für den höheren Polizeivollzugsdienst zu fördern, wenn sie sich auf eine sexuelle Beziehung mit ihm einlasse.

Urteil nach fünf Verhandlungstagen erwartet

Die Kammer des Landgerichts will ihre Entscheidung nach fünf Verhandlungstagen verkünden. Beobachter rechnen damit, dass der Angeklagte auch in diesem Verfahren freigesprochen werden könnte.

Ein Grund ist die Beweislage: Das heimlich mitgeschnittene Skype-Telefonat, das im Zentrum des Verfahrens steht, darf nach Auffassung der Kammer nicht gegen den Angeklagten verwendet werden. Zudem hatte die Vorsitzende Richterin erklärt, die Kammer könne „keine für eine Verurteilung hinreichend konkrete und in Aussicht gestellte Dienstpflichtverletzung erkennen“.

Wichtigstes Beweisstück bleibt außen vor

Nach Einschätzung des Gerichts ist das Gespräch dennoch das wichtigste Beweismittel des Verfahrens. Die zentrale Zeugin, mit der der Angeklagte telefoniert hatte, will nicht aussagen.

Die Staatsanwaltschaft hatte mit dem Mitschnitt den Vorwurf der Bestechlichkeit begründet. Die Verteidigung wertet die Aufnahme dagegen selbst als Straftat. Aus ihrer Sicht wurde der Mitschnitt nicht spontan, sondern geplant erstellt. Außerdem hatte sie Zweifel an der Echtheit der Aufnahme geäußert.

Erster Prozess endete mit Freispruch

Bereits in einem ersten Verfahren war dem Mann vorgeworfen worden, dieselbe junge Kommissarin bei einem Kneipenbesuch vor fast fünf Jahren sexuell bedrängt zu haben. In diesem Prozess sprach das Landgericht Stuttgart den Inspekteur am 14. Juli frei. Der Freispruch ist rechtskräftig.

Fall hatte Folgen für Innenpolitik und Polizei

Die Affäre zog weit über die Justiz hinaus Kreise. Im Stuttgarter Landtag befasste sich ein Untersuchungsausschuss mit sexueller Belästigung, der Beförderungspraxis bei der Polizei und der Weitergabe eines Anwaltsschreibens durch den damaligen Innenminister Thomas Strobl. Dabei ging es auch um die Besetzung von Spitzenstellen bei der Polizei.

Als Folge des Falls wurde das Amt des Inspekteurs abgeschafft. Formaljuristisch gilt der Angeklagte laut Innenministerium aber weiter als Inspekteur. Er ist weiterhin Beamter und erhält noch einen Teil seines Gehalts.

Disziplinarverfahren läuft noch weiter

Das beamtenrechtliche Disziplinarverfahren gegen den suspendierten Beamten ist noch nicht abgeschlossen. Es ruht, solange strafrechtliche Verfahren gegen ihn laufen.

Auch nach dem erwarteten Urteil könnte der Fall deshalb nicht beendet sein. Legt eine Prozessseite Rechtsmittel ein, müsste zunächst der Bundesgerichtshof das Urteil aus Stuttgart prüfen, bevor es rechtskräftig wird. dpa/red

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Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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