Urteil in Horb: Bewährung nach Tod von Kleinkind
- Die Eltern riefen den Notarzt aus Sicht des Gerichts zu spät. (Symbolbild)
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Horb am Neckar. Für Familien zeigt der Fall, wie folgenreich es sein kann, medizinische Hilfe bei ernsten Krankheitssymptomen zu spät zu holen. In Horb am Neckar hat das Amtsgericht die Eltern eines gestorbenen Zweijährigen wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu Freiheitsstrafen von jeweils einem Jahr auf Bewährung verurteilt.
Nach Angaben des Gerichts ließen die 50 und 44 Jahre alten Eltern ihr Kind nie ärztlich untersuchen. Das galt demnach auch dann, als der Junge bereits Monate vor seinem Tod erhebliche Atemprobleme hatte. Das Gericht ist überzeugt, dass eine chronische Atemwegserkrankung damals hätte festgestellt werden können.
Gericht: Kind hätte behandelt werden können
Als sich der Zustand des Kindes Anfang 2023 sichtbar verschlechterte, verständigten die Eltern den Notarzt laut Urteil erst mit erheblicher Verzögerung. Nach Auffassung des Amtsgerichts verletzten sie damit ihre Pflicht als Sorgeberechtigte, eine notwendige medizinische Behandlung zu veranlassen. Das Gericht wertete dies als so schwerwiegend, dass Freiheitsstrafen geboten seien.
Zugunsten der Angeklagten berücksichtigte das Gericht ihre persönliche Betroffenheit durch den Tod des eigenen Kindes. Zusätzlich ordnete das Amtsgericht jeweils 100 Stunden gemeinnützige Arbeit an.
Bezug zur „Reichsbürger“-Szene
Das Gericht ordnete die Eltern der „Reichsbürger“- und „Selbstverwalter“-Szene zu. In Schreiben an Behörden hätten sie sich in einer für dieses Milieu typischen Art geäußert. Der Verfassungsschutz zählt dieser Szene in Baden-Württemberg nach früheren Angaben mehr als 4.000 Menschen zu.
Ursprünglich war der Prozess für April 2025 angesetzt. Die Angeklagten erschienen trotz Ladung nicht. Weil eine polizeiliche Vorführung laut Gericht nicht möglich war, wurden Haftbefehle erlassen. Auf dieser Grundlage nahm die Polizei die Eltern im Juni in Bayern fest. Gegen das Urteil vom Montag können sowohl die Eltern als auch die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel einlegen. dpa/red
Autor:Cornelia Bauer aus Speyer |
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