Tödliche Alkoholvergiftung in Eberbach: Jugendliche wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt

Vier Jugendliche haben im Rhein-Neckar-Kreis einen 27-Jährigen zum Konsum einer tödlichen Alkoholmenge veranlasst. (Symbolbild) | Foto: Uwe Anspach/dpa
  • Vier Jugendliche haben im Rhein-Neckar-Kreis einen 27-Jährigen zum Konsum einer tödlichen Alkoholmenge veranlasst. (Symbolbild)
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Eberbach. Vier Jugendliche sind nach dem Tod eines 27‑Jährigen wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt worden. Das Landgericht Heidelberg verhängte Bewährungsstrafen zwischen zwei Jahren sowie einem Jahr und drei Monaten.

Die Angeklagten sind heute 16 und 17 Jahre alt. Zum Tatzeitpunkt waren sie 15 und 16 Jahre alt. Das Verfahren fand wegen ihres Alters unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Tödliche Alkoholvergiftung nach Treffen in Wohnung

Nach Angaben des Gerichts kannten sich die Jugendlichen und das Opfer bereits vor der Tat. Sie trafen sich im Oktober 2024 in der Wohnung eines der Angeklagten in Eberbach im Rhein Neckar Kreis.

Dort sollen die Jugendlichen den 27‑Jährigen dazu gebracht haben, große Mengen hochprozentigen Alkohol zu trinken. Laut Gericht erkannten sie, dass der Mann schnell stark betrunken war und die Folgen weiteren Alkoholkonsums nicht mehr einschätzen konnte. Trotzdem hätten sie ihm weiteren Alkohol gegeben.

Am Ende soll der Mann rund fünf Promille Alkohol im Blut gehabt haben. Eine potenziell lebensbedrohliche Alkoholvergiftung beginnt laut ADAC bereits ab etwa drei Promille.

Notruf erst Stunden später gewählt

Als der Mann bewusstlos wurde, riefen die Jugendlichen zunächst keinen Rettungsdienst. Nach Angaben des Gerichts hatten sie Angst vor möglichen Konsequenzen.

Erst etwa vier Stunden später alarmierten sie einen Rettungswagen. Als die Einsatzkräfte wenige Minuten danach eintrafen, hatte der Mann nach einem Kreislaufstillstand bereits schwere und nicht mehr rückgängig zu machende Hirnschäden erlitten. Kurz darauf starb er.

Die Staatsanwaltschaft und auch die Verteidiger hatten Bewährungsstrafen beantragt. Die Nebenklage hatte für zwei Angeklagte Haftstrafen ohne Bewährung gefordert und für zwei weitere Jugendliche Bewährungsstrafen. dpa/red

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Cornelia Bauer aus Speyer

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