Revision in Stuttgart: Freispruch für Polizeiinspekteur vor BGH
- Mit seinem Fall muss sich nun auch wohl wieder der Bundesgerichtshof befassen: Der vom Dienst suspendierte Inspekteur der Polizei. (Archivbild)
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Stuttgart. Der Freispruch für den suspendierten Polizeiinspekteur aus Baden-Württemberg ist noch nicht abgeschlossen: Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Stuttgart geht der Fall nun zum Bundesgerichtshof nach Karlsruhe.
Die Behörde hat Revision gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart eingelegt. Damit wird der Freispruch aus der vergangenen Woche rechtlich überprüft. Zuvor hatte der „Südkurier“ berichtet.
BGH prüft das Urteil aus Stuttgart
Der ehemals ranghöchste Polizist des Landes war im zweiten Prozess vom Vorwurf der Bestechlichkeit freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, einer Hauptkommissarin in einem Telefonat Unterstützung im Auswahlverfahren für den höheren Polizeivollzugsdienst angeboten zu haben, falls sie sich auf eine sexuelle Beziehung mit ihm einlasse.
Das Landgericht Stuttgart sah dafür jedoch keine hinreichenden Belege. Nach den Worten der Vorsitzenden Richterin konnte das Gericht nicht feststellen, dass der Beamte seine Unterstützung der Kommissarin mit der Fortführung einer Beziehung verknüpft habe.
Erster Freispruch ist bereits rechtskräftig
Schon in einem ersten Verfahren war dem Inspekteur vorgeworfen worden, dieselbe Kommissarin bei einem Kneipenbesuch sexuell bedrängt zu haben. In diesem Prozess wurde er im Juli 2023 vom Landgericht Stuttgart freigesprochen. Dieses Urteil ist rechtskräftig.
Affäre hatte Folgen bis in die Landespolitik
Der Fall hatte auch politische Folgen in Baden-Württemberg. Im Stuttgarter Landtag befasste sich ein Untersuchungsausschuss unter anderem mit Vorwürfen sexueller Belästigung, der Beförderungspraxis bei der Polizei und der Weitergabe eines Anwaltsschreibens durch den damaligen Innenminister Thomas Strobl.
Im Zusammenhang mit der Affäre wurde das Amt des Inspekteurs abgeschafft. Nach Angaben des Innenministeriums ist der Angeklagte formal weiter Inspekteur, bleibt Beamter und erhält einen Teil seines Gehalts. Das beamtenrechtliche Disziplinarverfahren gegen den suspendierten Mann läuft auch nach dem Freispruch weiter dpa/red
Autor:Cornelia Bauer aus Speyer |
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