Revision in Bad Kreuznach verworfen: Totschlagsurteil bleibt
- Den Beschluss fällte der dritte Strafsenat des Bundesgerichtshofes. (Archivbild)
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Bad Kreuznach. In Bad Kreuznach bleibt es beim Urteil wegen Totschlags, nachdem der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Revision der Nebenklage als unzulässig verworfen hat.
Das Landgericht Bad Kreuznach hatte den damals 55 Jahre alten Mann im Dezember zu zehn Jahren Haft verurteilt. Nach den Feststellungen des Gerichts tötete er seine Ehefrau im April aus Eifersucht mit zahlreichen Messerstichen in der gemeinsamen Wohnung.
Die Frau starb laut Urteil an hohem Blutverlust in Verbindung mit einer Luftembolie und einem Lungenkollaps. Als Hintergrund der Tat wertete das Gericht, dass sie sich scheiden lassen wollte und plante, mit einem neuen Partner in der Türkei ein neues Leben zu beginnen.
BGH korrigiert Beschluss des Landgerichts
Als Nebenkläger traten Angehörige der getöteten Frau auf. Deren Revision hatte das Landgericht im April als unzulässig verworfen. Dagegen legten sie Beschwerde ein.
Der BGH stellte nun klar, dass das Landgericht für diese Entscheidung nicht zuständig war. Eine Verwerfung durch das Tatgericht ist nach Angaben des Gerichts nur in eng begrenzten Fällen vorgesehen, etwa bei verspäteter Einlegung oder Formfehlern. Deshalb hob der Bundesgerichtshof den früheren Beschluss des Landgerichts auf.
Revision am Ende dennoch ohne Erfolg
In der Sache blieb die Nebenklage aber dennoch erfolglos. Nach dem Beschluss aus Karlsruhe war der Revision nicht eindeutig zu entnehmen, ob eine Verurteilung wegen Mordes angestrebt wurde oder lediglich eine höhere Strafe.
Nur das Ziel, eine Verurteilung wegen Mordes zu erreichen, wäre nach Auffassung des BGH zulässig gewesen. Eine Revision mit dem Ziel einer höheren Strafe allein ist es nicht. Deshalb verwarf das Gericht das Rechtsmittel am Ende als unzulässig.
Das Verfahren trägt das Aktenzeichen 3 StR 129/26. dpa/red
Autor:Cornelia Bauer aus Speyer |
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