Neuer Prozess in Freiburg: Vater nach Tod von Achtjähriger vor Gericht

Das erste Verfahren zu dem Fall begann im April. (Archivbild) | Foto: Magdalena Henkel/dpa
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Bollschweil. Vor dem Landgericht Freiburg beginnt am Mittwoch, 1. Juli, erneut ein Prozess um den Tod eines achtjährigen Mädchens aus Bollschweil im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald. Für die Region ist vor allem wichtig, dass das Gericht nun in einem Strafverfahren klärt, ob der 58 Jahre alte Angeklagte schuldfähig war und welche Folgen der Fall rechtlich hat.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, seine Tochter im Oktober im Haus seiner Ex-Frau mit stumpfer Gewalt bewusstlos geschlagen und anschließend mit einem Messer getötet zu haben. Der 58-jährige Deutsche muss sich deshalb erneut vor Gericht verantworten.

Neues Verfahren nach widersprüchlichen Gutachten

Das Verfahren hatte bereits im April als Sicherungsverfahren begonnen. Grundlage war damals ein vorläufiges psychiatrisches Gutachten, nach dem der Angeklagte zur Tatzeit schuldunfähig gewesen sein soll. In einem solchen Verfahren geht es um die mögliche Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik.

Ein zweiter Gutachter kam später jedoch zu einem anderen Ergebnis. Nach dessen Einschätzung soll die Schuldfähigkeit des Angeklagten nicht eingeschränkt gewesen sein. Deshalb wird der Fall nun als reguläres Strafverfahren neu verhandelt.

Schweigen des Angeklagten im ersten Anlauf

Im ersten Verfahren hatte der Angeklagte zu den Vorwürfen geschwiegen. Nach bisherigen Ermittlungen soll er vor rund drei Vierteljahren in das Haus seiner Ex-Frau in Bollschweil eingedrungen sein und sich dort mit der gemeinsamen Tochter verbarrikadiert haben, bevor er das Kind mutmaßlich tötete.

Zuvor soll er verlangt haben, die Tochter zu sehen. Die Mutter habe das wegen eines geplanten Ausflugs abgelehnt.

Was das Gericht nun klären muss

Im neuen Verfahren sind mehrere Folgen möglich:

  • eine Haftstrafe
  • eine Unterbringung in einer forensischen Klinik
  • oder eine Kombination aus rechtlichen und psychiatrischen Maßnahmen nach gerichtlicher Prüfung

Nach dem ersten psychiatrischen Gutachten soll der Angeklagte unter anderem an Wahnvorstellungen und paranoider Schizophrenie leiden. Nach eigener Aussage habe er zudem in hohem Maß Cannabis konsumiert. Auch nach der Tat sei THC in seinem Blut nachgewiesen worden.

Insgesamt sind bislang sieben Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil wird Mitte August erwartet. dpa/red

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Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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