Neuer Mordprozess in Trier: Angeklagter gesteht Gewalt gegen Kind

Der Prozess um eine getöteten Zweijährigen wird neu aufgerollt (Symbolbild)  | Foto: Harald Tittel/dpa
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Trier. Vor dem Landgericht Trier hat ein neu aufgerollter Prozess um den Tod eines zweijährigen Jungen begonnen. Ein 22 Jahre alter Mann hat die Tat zu Prozessbeginn eingeräumt.

Nach Angaben seines Verteidigers habe der Angeklagte das Kind seiner Lebensgefährtin im Juli 2024 betreut. Es sei ihm nicht gelungen, den schreienden Jungen zu beruhigen. In einer immer stärker werdenden Wut habe er mehrfach gegen Kopf und Körper des Kindes geschlagen und es anschließend heftig geschüttelt.

Das Kind erlitt ein schweres Schütteltrauma. Rund sechs Wochen später starb der Zweijährige an den Folgen der Verletzungen.

Bundesgerichtshof verlangt neue Prüfung

Im Januar war der Mann bereits wegen Totschlags zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Gegen dieses Urteil legte der Vater des Kindes als Nebenkläger Revision ein.

Der Bundesgerichtshof entschied, dass das Landgericht Trier ein mögliches Mordmerkmal nicht ausreichend geprüft habe. Nach Ansicht der Richter hätte das Gericht untersuchen müssen, ob die Tat aus sogenannten niedrigen Beweggründen begangen wurde.

Im Beschluss heißt es, die auslösende Wut des Angeklagten habe „jeglichen nachvollziehbaren Grundes entbehrt“. Deshalb könne sie als niedriger Beweggrund gewertet werden. Der Fall wird deshalb erneut vor dem Landgericht Trier verhandelt.

Angeklagter beschreibt Überforderung

Zum Auftakt des neuen Prozesses ließ der 22 Jährige erklären, er bedauere „zutiefst die schreckliche Tat“. Ihm sei die Gefährlichkeit seines Handelns bewusst gewesen. Den Tod des Kindes habe er jedoch nicht gewollt.

Nach Darstellung der Verteidigung war der Mann mit seiner Lebenssituation überfordert. Er lebte erst seit wenigen Wochen mit seiner Freundin und deren zwei kleinen Kindern in Trier zusammen. Die Frau war zu dieser Zeit zudem von ihm schwanger.

Der Verteidiger erklärte außerdem, der Angeklagte habe in den Wochen vor der Tat regelmäßig Cannabis konsumiert. Am Tattag sei er übernächtigt und unter starkem Suchtdruck gewesen. Die Situation sei ihm zunehmend entglitten.

Gericht schildert massive Gewalt

Nach den Feststellungen aus dem ersten Urteil hatte der Mann dem Zweijährigen mehrere sehr wuchtige Faustschläge versetzt. Anschließend soll er das Kind mindestens 30 Mal jeweils mehrere Sekunden lang massiv vor und zurück geschüttelt haben.

Für den neu aufgerollten Prozess ist zunächst ein weiterer Verhandlungstag am Mittwoch, 11. Juni, angesetzt. dpa/red

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Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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