Mordurteil nach Rennen in Ludwigsburg: Raser erhält lebenslang
- Beim Urteil brandete Applaus auf im Gerichtssaal.
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Ludwigsburg. Nach einem tödlichen illegalen Autorennen in Ludwigsburg muss der Hauptangeklagte lebenslang ins Gefängnis. Das Landgericht Stuttgart wertete den Zusammenstoß, bei dem zwei junge Frauen starben, als Mord.
Im Gerichtssaal brandete Applaus auf, als der Richter das Urteil verkündete. Für die Angehörigen der Opfer war die Entscheidung ein lange erwartetes Signal. Der Mann hatte im März des vergangenen Jahres mit seinem Wagen das Auto der 22 und 23 Jahre alten Frauen gerammt. Beide starben noch am Unfallort.
Rennen mit 130 Stundenkilometern
ach Überzeugung des Gerichts hatten sich der Fahrer, sein Bruder und ein Cousin zu einem illegalen Rennen verabredet. Mit hochmotorisierten Limousinen beschleunigten sie in einer Tempo 50 Zone immer wieder stark, bremsten ab und gaben sich gegenseitig Startzeichen. Beim Beschleunigen erreichte der spätere Unfallfahrer rund 130 Stundenkilometer. In diesem Moment kollidierte sein Wagen mit dem Auto der beiden Frauen, die gerade eine Tankstelle verlassen hatten.
Gericht spricht von Mord
Das Gericht sah darin keine fahrlässige Tat. Die Brüder hätten bewusst in Kauf genommen, dass Unbeteiligte sterben könnten. Der Vorsitzende Richter sprach von „falsch verstandener Großmannssucht“ und einer Tat „auf sittlich niedrigster Stufe“. Die Fahrer hätten ein mögliches Zufallsopfer akzeptiert, um das Rennen zu gewinnen. Der Hauptfahrer wurde wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Sein Bruder, der ebenfalls gefahren war, erhielt wegen versuchten Mordes eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren. Der Cousin, der im zweiten Wagen saß, bekam eine Bewährungsstrafe.
Angehörige hoffen auf Signalwirkung
Die Familien der beiden getöteten Frauen hatten fast jeden Prozesstag verfolgt. Ihr Anwalt erklärte nach der Urteilsverkündung, die Entscheidung zeige, dass der Rechtsstaat Menschenleben schütze und schwere Verstöße konsequent bestrafe. Auch Ludwigsburgs Oberbürgermeister Matthias Knecht äußerte sich. Das Urteil könne den Familien bei der Verarbeitung ihrer Trauer helfen. Die verlorenen Töchter bringe es jedoch nicht zurück.
Revision angekündigt
Die Verteidigung kündigte an, gegen das Urteil Revision einzulegen. Juristisch gelten solche Fälle als schwierig. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2017 sind illegale Autorennen ein eigener Straftatbestand. Bei Todesopfern sind hohe Haftstrafen möglich. In besonders schweren Fällen können Gerichte auch wegen Mordes verurteilen.
Trotz verschärfter Strafen bleibt die Szene aktiv. Selbst an der Ludwigsburger Unfallstelle kommt es weiterhin zu Rasern. Erst am Tag der Urteilsverkündung wurde dort ein Blitzer installiert. dpa/red
Autor:Jens Vollmer aus Wochenblatt Kaiserslautern |