Mordprozess um Drahtfalle bei Heilbronn: Biker nur knapp gerettet

Der Mann ist in Heilbronn wegen versuchten Mordes angeklagt.(Symbolbild) | Foto: picture alliance / dpa
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Heilbronn. Eine kaum sichtbare Drahtfalle auf einer Mountainbike Strecke hätte für Radfahrer lebensgefährlich werden können. Vor dem Landgericht Heilbronn muss sich in den kommenden Wochen ein etwa 60 Jahre alter Jagdpächter verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm versuchten Mord vor.

Nach den Ermittlungen soll der Mann zwischen Juni und August 2024 mehrfach Drahtseile über den sogenannten Dachstrail gespannt haben. Die Strecke zwischen Eberstadt und Grantschen im Landkreis Heilbronn ist bei Mountainbikern beliebt. Sie gilt allerdings als illegaler Trail.

Die ersten gespannten Drähte rissen laut Anklage beim Durchfahren. Verletzt wurde zunächst niemand. Danach soll der Angeklagte ein stabileres Seil in etwa 1,20 Meter Höhe angebracht haben. Das dünne Drahtseil war kaum zu erkennen.

Ein Mountainbiker bemerkte die Falle rechtzeitig und konnte noch bremsen. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft erfüllt der erneute Versuch das Mordmerkmal der Heimtücke. Seit September 2024 ist der Haftbefehl gegen den Mann außer Vollzug gesetzt. Der Jagdpächter befindet sich auf freiem Fuß.

Konflikt um schmale Waldwege

Hintergrund des Konflikts könnte die sogenannte Zwei Meter Regel sein. Baden Württemberg ist das einzige Bundesland, in dem Radfahren im Wald auf Wegen unter zwei Metern Breite grundsätzlich verboten ist. Die Vorschrift steht seit 1995 im Landeswaldgesetz.

Viele Mountainbiker suchen gerade solche schmalen Singletrails. Deshalb werden manche Strecken trotz Verbots genutzt. Für Waldbesitzer und Jagdpächter bedeutet das aus ihrer Sicht Störungen für Wildtiere und mögliche Gefahren für andere Besucher.

Sabotage an Trails kommt immer wieder vor

Fälle mit präparierten Hindernissen auf Waldwegen sind selten, kommen aber immer wieder vor. Der Deutsche Interessenverband Mountainbike berichtet von einzelnen Vorfällen mit Nägeln in Wurzeln, gespannten Schnüren oder Hindernissen auf Trails.

Beispiele aus Baden Württemberg zeigen das Problem:

  • Große Steine auf einer Strecke bei Eberbach. Ein Biker konnte rechtzeitig stoppen.
  • Ein Drahtseil auf Kniehöhe über einem Waldweg in Schriesheim.
  • Nägel in Baumwurzeln entlang eines Trails bei Crailsheim.

Verurteilungen sind bislang selten. Ein bekanntes Urteil stammt aus der Oberpfalz. Dort wurde im Frühjahr 2018 ein damals 22 Jahre alter Mann zu drei Jahren Haft verurteilt. Er hatte ein Nylonseil über einen Weg gespannt. Ein Radfahrer prallte dagegen und erlitt schwere Verletzungen.

Der Fall vor dem Landgericht Heilbronn geht juristisch noch weiter. Die Anklage lautet auf versuchten Mord. dpa/red

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Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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