Mord am 18. Geburtstag des Sohnes: Gericht verurteilt Ehemann zu lebenslanger Haft
- Das Gericht erließ nun das Urteil.
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Schrozberg. Ein 38-Jähriger ist vom Landgericht Ellwangen wegen Mordes an seiner Ehefrau zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Mann hatte gestanden, seine Frau am 10. Februar in Schrozberg im Kreis Schwäbisch Hall erschossen zu haben. Nach seinen Angaben war ein Streit eskaliert. Die Tat geschah am 18. Geburtstag des ältesten Sohnes.
Gericht sieht Heimtücke als erwiesen
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Mann die Arglosigkeit und Wehrlosigkeit seiner Ehefrau bewusst ausnutzte. Nach den Feststellungen der Kammer wartete er der 38-Jährigen auf einer Feuertreppe hinter dem gemeinsam betriebenen Dönerimbiss auf oder traf dort zufällig auf sie. Als sie das Lokal verließ und zur gemeinsamen Wohnung gehen wollte, schoss er aus 20 bis 40 Zentimetern Entfernung mit einer Pistole auf ihre Stirn. Die Frau starb am Tatort.
Die Staatsanwaltschaft war von einer geplanten Tat aus Eifersucht und gekränktem Ehrgefühl ausgegangen. Das Gericht schloss jedoch sowohl einen unmittelbar vorausgegangenen Streit als auch einen geplanten Mord aus niedrigen Beweggründen aus. Ein eindeutiges Motiv konnte die Kammer nicht feststellen. Nach Angaben des Vorsitzenden Richters war die Motivlage komplex. Die Ehe war demnach seit Jahren zerrüttet und von Streit geprägt.
Ein Gutachter hielt den Angeklagten für voll schuldfähig. Gegen das Urteil kann innerhalb einer Woche Revision eingelegt werden. Der Prozess war mit Polizeikräften gesichert worden, nachdem es in der Türkei Schüsse zwischen den Familien des Angeklagten und des Opfers gegeben haben soll. [dpa/red]
Autor:dpa content aus Ludwigshafen |