Lachgas und Cannabis: Polizei stoppt mutmaßlichen Dealer am Hauptbahnhof
- Die Polizei konnte den mutmaßlichen Dealer durch den Zeugenhinweis schnell antreffen. (Symbolbild)
- Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
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Mainz. Ein Zeugenhinweis hat am Hauptbahnhof Mainz zu einem Polizeieinsatz geführt. Beamte kontrollierten am Sonntag, 12. April, einen 26 Jahre alten Mann, der dort mutmaßlich Drogen verkaufen wollte.
Nach Angaben der Polizei sprach der Mann gegen 22.20 Uhr einen Passanten an und bot ihm Lachgas und Cannabis zum Kauf an. Der Angesprochene lehnte ab und informierte Polizisten in der Nähe.
Die Beamten kontrollierten daraufhin den Verdächtigen. In Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Mainz stellten sie einen größeren Beutel mit einer grünlichen pflanzlichen Substanz sowie eine Feinwaage sicher. Gegen den 26-Jährigen wird wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ermittelt.
Neue Regeln für Lachgas
Seit Sonntag, 12. April, gelten bundesweit strengere Vorschriften für den Verkauf von Lachgas. Das Gas wird häufig als Partydroge genutzt.
- Minderjährige dürfen Lachgas nicht mehr erwerben oder besitzen.
- Volljährige dürfen pro Einkauf höchstens zehn Kartuschen mit je 8,4 Gramm kaufen.
- Der Straßenhandel mit Cannabis bleibt verboten.
- Auch die Weitergabe von Cannabis an Minderjährige ist illegal.
Die Polizei weist darauf hin, dass entsprechende Verstöße strafrechtliche Folgen haben können. Die Ermittlungen gegen den 26-Jährigen dauern an. dpa/red
Autor:Cornelia Bauer aus Speyer |
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