Hafturteil bestätigt: Satiriker Tilly in Moskau verurteilt

Das Moskauer Berufungsgericht hat die Beschwerde der Verteidigung nach der Verurteilung des deutschen Bildhauers Jacques Tilly abgelehnt. | Foto: Ulf Mauder/dpa
  • Das Moskauer Berufungsgericht hat die Beschwerde der Verteidigung nach der Verurteilung des deutschen Bildhauers Jacques Tilly abgelehnt.
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Moskau. Das Hafturteil gegen den Düsseldorfer Karnevalswagenbauer Jacques Tilly bleibt bestehen. Ein Berufungsgericht in Moskau hat die Strafe von achteinhalb Jahren Gefängnis gegen den Satiriker bestätigt.

Richter Wladimir Ussow verkündete am Vormittag die Entscheidung eines dreiköpfigen Richterkollegiums. Die Beschwerde der Verteidigung gegen das Urteil wurde abgewiesen. Damit bleibt das zuvor verhängte Strafmaß unverändert.

Tilly war im April von einem Moskauer Gericht in Abwesenheit verurteilt worden. Hintergrund sind satirische Darstellungen beim Düsseldorfer Rosenmontagszug. Nach Auffassung der russischen Justiz verletzten einige Motive religiöse Gefühle und verbreiteten Falschinformationen über die russischen Streitkräfte.

Die Pflichtverteidigerin Natalja Dudkina hatte vor Gericht argumentiert, dass während der Ermittlungen kein psychiatrisches Gutachten zur Schuldfähigkeit Tillys eingeholt worden sei. Anfang April hatte sie in ihrem Plädoyer Freispruch wegen mangelnder Beweise gefordert.

„Es war meine gesetzliche Pflicht als Verteidigerin, gegen dieses Urteil Beschwerde einzulegen“, sagte Dudkina im Gerichtssaal der Deutschen Presse Agentur. Zugleich erklärte sie, dass sie keinen direkten Kontakt zu Tilly habe herstellen können. Russland habe den Künstler international zur Fahndung ausgeschrieben.

Verteidigung sieht Verfahren als beendet

Nach der Entscheidung des Berufungsgerichts gilt der Fall aus Sicht der Verteidigung zunächst als abgeschlossen. Nur wenn Tilly selbst Kontakt aufnehme und eine weitere Prüfung beantrage, könne der Fall noch vor eine höhere Instanz gelangen.

Die Staatsanwaltschaft verzichtete auf weitere Rechtsmittel. Damit ist das Urteil nach russischer Lesart rechtskräftig.

Tilly selbst bezeichnete das Verfahren auf Anfrage in Düsseldorf als „absurden Schauprozess“. Das Urteil werde seine satirische Arbeit im Karneval nicht beeinflussen. „Wir machen weiter wie bisher“, erklärte der Bildhauer.

Nach Angaben Tillys war er von der russischen Justiz nie direkt über die Ermittlungen informiert worden. Vertreter der Deutschen Botschaft hatten sowohl das ursprüngliche Verfahren als auch die Berufungsverhandlung beobachtet. dpa/red

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Cornelia Bauer aus Speyer

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