Haftstrafe in Filderstadt: Urteil nach Fund der Kofferleiche
- Opfer und Täter sollen sich vor der Tat im Drogenmilieu kennengelernt haben.
- Foto: Christoph Schmidt/dpa
- hochgeladen von Cornelia Bauer
Filderstadt. Ein Jahr nach dem Fund einer Frauenleiche in einem Rollkoffer ist vor dem Landgericht Stuttgart ein 51-Jähriger zu zwölf Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt worden.
Nach Überzeugung der Kammer tötete der Mann im Sommer 2025 eine 39 Jahre alte Bekannte und entsorgte ihre Leiche in einem Trolley unter einer Brücke in Filderstadt. Die Staatsanwaltschaft hatte 14 Jahre Haft gefordert. Die Verteidigung verlangte Freispruch und kündigte Revision an.
Der Fund unter der Brücke
Im August 2025 hatten sich Anwohner über abgelegten Müll in einem ausgetrockneten Bachbett unter einer Brücke beschwert. In der Luft habe schon tagelang ein süßlich beizender Geruch gelegen. Mitarbeiter des Bauhofs öffneten schließlich einen abgestellten Rollkoffer und fanden darin die sterblichen Überreste einer Frau. Später wurde die Tote als 39-Jährige identifiziert, die dem Stuttgarter Drogenmilieu zugerechnet wurde.
Warum der Fall so besonders war
Der Leichnam hatte wochenlang in der Sommerhitze gelegen und war stark verwest, teils bereits skelettiert. Eine genaue Todesursache ließ sich deshalb nicht mehr feststellen. Auch ein klares Tatmotiv und unmittelbare Tatzeugen gab es nicht. Das Verfahren stützte sich daher weitgehend auf Indizien.
Das Gericht hielt dennoch einen natürlichen Tod, eine Überdosis oder einen Suizid für ausgeschlossen. Die Frau sei einen Tag vor ihrem Verschwinden noch gesund in ihrer Substitutionspraxis erschienen und habe Zukunftspläne gehabt. Nach Worten der Richterin komme nur ein gewaltsamer Tod in Betracht.
Diese Indizien belasteten den Angeklagten
Ermittler gehen davon aus, dass sich Opfer und Angeklagter erst wenige Wochen vor der Tat im Stuttgarter Drogenmilieu kennengelernt hatten. Beide wurden mehrfach zusammen gesehen, auch im Haus des Mannes. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung fiel auf, dass sie besonders gründlich gereinigt und teilweise frisch gestrichen war. Selbst im Staubsaugerbeutel fanden Ermittler keine Haare mehr.
Hinzu kam der Fundort des Koffers. Er lag nur rund 150 Meter von der Wohnung des Angeklagten entfernt. Zudem fehlte an einem Anzug seines Vaters genau die Krawatte, mit der die Beine der Toten zusammengebunden worden sein sollen. Laut Gericht handelte es sich um ein besonderes Modell einer türkischen Marke, das in Deutschland nicht erhältlich gewesen sei.
Wie sich der Angeklagte selbst verriet
Besonders wichtig war für das Gericht der Internetverlauf des 51-Jährigen. Über Wochen suchte er demnach nach Möglichkeiten, Spuren einer Leiche zu beseitigen. Er recherchierte außerdem zu einer möglichen Ausreise in die Türkei, zu den Unterschieden zwischen Mord und Totschlag und dazu, in welches Gefängnis Untersuchungshäftlinge kommen.
Zu den Suchanfragen gehörten nach Gerichtsangaben auch Formulierungen wie „Leichenfund Filderstadt heute“ und „Katze gestorben auf Terrasse Geruch beseitigen“. Für einzelne Recherchen könne es zwar harmlose Erklärungen geben. In ihrer Gesamtheit seien sie aber hoch belastend, sagte die Richterin.
Was das Urteil bedeutet
Einen Mord schloss das Gericht nicht aus. Nachweisbar waren Mordmerkmale wie Habgier oder Heimtücke jedoch nicht. Deshalb blieb es bei der Anklage und Verurteilung wegen Totschlags. Sicher sei, dass der Mann den Tod der Frau zumindest billigend in Kauf genommen habe.
Der Angeklagte hatte über weite Strecken des Prozesses geschwiegen. In seinem letzten Wort erklärte er lediglich, die 39-Jährige nicht gekannt zu haben. Sein Verteidiger verwies auf offene Fragen und die Möglichkeit weiterer Beteiligter. Das Gericht sah dafür keine durchgreifenden Zweifel. dpa/red
Autor:Eva Bender aus Neustadt/Weinstraße |