Geständnis in Ulm: Angeklagter räumt Messerangriff ein

Angeklagt ist der 30-Jährige wegen versuchten Mordes.  | Foto: Stefan Puchner/dpa
  • Angeklagt ist der 30-Jährige wegen versuchten Mordes.
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Ulm. Für Kunden und Beschäftigte in Ulm bleibt der Messerangriff in einem belebten Einkaufsgebiet ein Fall mit großer Tragweite: Vor dem Landgericht hat der angeklagte 30-Jährige die Tat und auch den Vorwurf des Mordversuchs eingeräumt.

Nach Angaben seines Verteidigers handelte der Mann aus Eritrea aus „Frust, Wut und Verzweiflung“. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, Mitte Januar in einem Elektrofachmarkt einen 25 Jahre alten Angestellten mit einem Messer lebensgefährlich verletzt zu haben. Zwei weitere Mitarbeiter wurden demnach ebenfalls verletzt.

Angriff im Elektronikmarkt: Was die Anklage dem Mann vorwirft

Laut Anklage soll der 30-Jährige zuvor ein Küchenmesser mit 20 Zentimeter langer Klinge gekauft haben. Hintergrund seien schlechte Erfahrungen mit Mobiltelefonverkäufern gewesen. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft ging er in das Geschäft, um sich an einem Mobiltelefonverkäufer zu rächen und ihn zu töten.

Der angegriffene Mitarbeiter wurde nach Angaben der Anklage 15 Mal verletzt. Demnach stach der Angreifer auch dann noch auf ihn ein, als das Opfer bereits wehrlos am Boden lag. Der 25-Jährige musste mehrfach reanimiert und notoperiert werden. Er lag laut Anklage zwölf Tage im künstlichen Koma. Im Prozess will er selbst aussagen.

Flucht nach der Tat: Polizei schießt auf den Verdächtigen

Nach dem Angriff flüchtete der Mann laut Ermittlern aus dem Markt, wurde später aber von der Polizei gestellt. Weil er das Messer nach Polizeiangaben nicht niederlegte und stattdessen auf Beamte losging, wurde er niedergeschossen und schwer verletzt. Seit Januar sitzt er in Untersuchungshaft.

Der Fall hatte in Ulm für großes Aufsehen gesorgt, auch weil sich der Fachmarkt in einem stark frequentierten Einkaufsgebiet vor der Innenstadt befindet. Der Angeklagte ist nach Angaben der Anklage einschlägig vorbestraft und war erst wenige Wochen vor der Tat aus dem Gefängnis entlassen worden. Eine Abschiebung scheiterte laut Justizministerium daran, dass Behörden in Eritrea nicht kooperierten. Ein Urteil könnte am Mittwoch, 12. August fallen. dpa/red

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Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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