Freiburg: Angeklagter im Prozess um getötete Tochter schweigt vor Gericht

Der Angeklagte sitzt mittlerweile in der JVA Freiburg. | Foto: Philipp von Ditfurth/dpa
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Freiburg. Für die Region rückt ein aufsehenerregender Fall aus dem Breisgau wieder in den Fokus: Vor dem Landgericht Freiburg hat der neue Prozess gegen einen 58-Jährigen begonnen, dem die Tötung seiner acht Jahre alten Tochter vorgeworfen wird.

Der Angeklagte äußerte sich am ersten Verhandlungstag nicht zu den Vorwürfen. Bei den Angaben zu seiner Person und bei Erzählungen über seine Tochter brach er nach Gerichtsangaben jedoch mehrfach in Tränen aus. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, das Kind im Oktober im Haus seiner Ex-Frau in Bollschweil im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald getötet zu haben.

Vorwurf: Tat im Haus der Ex-Frau

Nach der Anklage soll der 58 Jahre alte Deutsche am Tattag verlangt haben, seine Tochter zu sehen. Die Ex-Frau habe das wegen eines geplanten Ausflugs abgelehnt. Daraufhin soll er zu ihrem Haus gefahren sein. Dort habe die Achtjährige ihm die Tür geöffnet.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sich der Mann danach mit dem Kind im Haus verbarrikadierte und das Mädchen mit stumpfer Gewalt bewusstlos schlug. Als Nachbarn zur Hilfe kamen und mit einem Blumenkübel eine Fensterscheibe einschlugen, soll er ein Messer ergriffen und die Helfer bedroht haben. Anschließend soll er das Kind mit dem Messer getötet haben.

Warum die Tat angeklagt ist, bleibt zunächst offen

Warum der Angeklagte seine Tochter getötet haben soll, blieb zum Auftakt des neuen Verfahrens offen. Das Motiv ist nach dem ersten Verhandlungstag weiter unklar.

Bereits im April hatte das Verfahren begonnen, damals noch als Sicherungsverfahren. Grundlage war ein vorläufiges psychiatrisches Gutachten, wonach der Mann zur Tatzeit schuldunfähig gewesen sein soll. In einem solchen Verfahren geht es um die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik.

Zwei Gutachten mit unterschiedlicher Bewertung

Dem ersten Gutachten zufolge leidet der Angeklagte unter anderem an Wahnvorstellungen und paranoider Schizophrenie. Ein zweiter Gutachter kam jedoch zu dem Schluss, dass seine Schuldfähigkeit nicht eingeschränkt gewesen sein soll.

Deshalb wird der Fall nun als Strafverfahren verhandelt. Möglich sind sowohl eine Unterbringung in einer forensischen Klinik als auch eine Haftstrafe. Bislang sind sieben Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil wird Mitte August erwartet. dpa/red

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Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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