Flucht in Bad Kreuznach: Polizei jagt E-Scooter per E-Bike

Ein E-Scooter-Fahrer lieferte sich eine Verfolgungsfahrt mit der Polizei. (Symbolbild) | Foto: Jens Büttner/dpa
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Bad Kreuznach. Wer seinen E-Scooter schneller macht, riskiert ein Strafverfahren und Probleme mit der Fahrerlaubnis – in Bad Kreuznach endete eine Kontrolle nun mit einer ungewöhnlichen Verfolgung. Ein 23 Jahre alter Fahrer soll nach Polizeiangaben in der Innenstadt vor einer Verkehrskontrolle geflüchtet sein.

Die Streife wollte den Mann kontrollieren, weil er auffällig gefahren sei. Statt anzuhalten, ignorierte er nach Angaben einer Polizeisprecherin die Signale und das Blaulicht des Streifenwagens und fuhr weiter. Nach rund 100 Metern kamen die Beamten mit dem Auto wegen der Straßenverhältnisse nicht mehr weiter.

Passant hilft Polizei mit E-Bike

Ein Beamter setzte die Verfolgung zunächst zu Fuß fort. Dann erkannte ein Passant die Situation und stellte dem Polizisten spontan sein E-Bike zur Verfügung. Auf dem geliehenen Rad holte der Beamte den E-Scooter-Fahrer nach wenigen Minuten ein und stoppte ihn.

Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich nach Polizeiangaben heraus, dass der E-Scooter getunt gewesen sei. Der Fahrer sei dadurch deutlich schneller unterwegs gewesen als erlaubt. Gegen den 23-Jährigen wurde ein Strafverfahren eingeleitet, unter anderem wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Was bei schnellen E-Scootern rechtlich gilt

E-Scooter dürfen in Deutschland im Regelfall höchstens 20 Kilometer pro Stunde fahren. Sind Elektroroller schneller, gelten sie rechtlich nicht mehr als klassische E-Scooter, sondern je nach Bauart und Geschwindigkeit als Mofa oder Kleinkraftrad. Dann können eine Mofa-Prüfbescheinigung oder ein Führerschein der Klassen AM oder B erforderlich sein. Für Fahrer bedeutet das: Technische Veränderungen können aus einer Ordnungswidrigkeit schnell einen strafrechtlichen Vorwurf machen. dpa/red

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Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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