Drahtseile als Falle: Jäger in Heilbronn zu 15 Monaten auf Bewährung verurteilt

Auf dieser Strecke bei Heilbronn soll der Jagdpächter die Drähte gespannt haben. (Archivbild) | Foto: Christoph Schmidt/dpa
  • Auf dieser Strecke bei Heilbronn soll der Jagdpächter die Drähte gespannt haben. (Archivbild)
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Heilbronn. Für Nutzer illegaler Mountainbike-Strecken im Landkreis Heilbronn zeigt das Urteil vor allem eines: Das Spannen von Drähten über Trails wird von Gerichten als schwere Straftat gewertet. Das Landgericht Heilbronn hat einen 61 Jahre alten Jäger wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und weiterer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Mann zwischen Juni und August 2024 mehrfach Drahtseile über den „Dachstrail“ gespannt. Die bei Mountainbikern beliebte Strecke liegt zwischen Eberstadt und Grantschen im Landkreis Heilbronn und gilt als illegal. Zunächst rissen Drähte beim Durchfahren, ohne dass jemand verletzt wurde. Später soll der Angeklagte einen stabileren und kaum sichtbaren Draht gespannt haben.

Kein Schuldspruch wegen versuchten Mordes

Ein Mountainbiker bemerkte die Falle laut Gericht noch rechtzeitig und konnte bremsen. Die Staatsanwaltschaft hatte darin weiterhin einen versuchten Mord gesehen und argumentiert, der Mann habe einen tödlichen Sturz in Kauf genommen. Die Richter folgten dieser Bewertung nicht. Nach ihren Angaben gab es keinen Tötungsvorsatz.

Der 61-Jährige hatte die Taten zum Prozessauftakt gestanden und Reue gezeigt. In einer von seiner Verteidigerin verlesenen Erklärung erklärte er, er habe abschrecken und ein Signal setzen wollen. Über Jahre habe er versucht, die Nutzung des Trails auf legalem Weg zu unterbinden. Zugleich räumte er ein, dass das Spannen der Drähte „eine absolut falsche Entscheidung“ gewesen sei.

Staatsanwaltschaft und Verteidigung lagen weit auseinander

Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten wegen versuchten Mordes. Die Verteidigung hielt dagegen eine Bewährungsstrafe wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung für angemessen. Sie verwies darauf, dass ihr Mandant Hilfe bei Behörden gesucht habe und die Biker aus seiner Sicht nicht durch ein Schutz- und Brutgebiet fahren sollten.

Für die Region ist der Fall auch deshalb bemerkenswert, weil er den Konflikt um illegal genutzte Trails und sensible Naturflächen sichtbar macht. Das Gericht machte nun deutlich, dass eigenmächtige und gefährliche Hindernisse keine zulässige Reaktion sind. dpa/red

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Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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