BGH ordnet neue Strafe an: Doppelmord-Fall aus Völklingen
- Im neuen Verfahren vor dem Landgericht geht es vor allem um die Höhe der Strafe. (Archivbild)
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Völklingen. Für den Doppelmord-Fall muss das Landgericht Saarbrücken die Strafe neu festsetzen. Der Bundesgerichtshof hat zwar den Schuldspruch gegen einen heute 71-Jährigen bestätigt. Über das Strafmaß muss jedoch eine andere Schwurgerichtskammer erneut entscheiden.
BGH verweist Fall zurück nach Saarbrücken
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verwies das Verfahren an das Landgericht Saarbrücken zurück. Der Mann war im Juni wegen Mordes in zwei Fällen und versuchten Mordes in sieben Fällen zu 14 Jahren Gefängnis verurteilt worden.
Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der jordanische Staatsangehörige vor 30 Jahren ein Ehepaar in dessen Wohnhaus in Völklingen erschlagen. Anschließend soll er die Räume angezündet haben, um die Tat zu verdecken. Dabei nahm er dem Urteil zufolge in Kauf, dass sieben weitere Menschen im Gebäude sterben könnten.
DNA-Spur führte zu dem Beschuldigten
Eine lebenslange Freiheitsstrafe hatte die Kammer nicht verhängt, weil sie bei dem drogenabhängigen Mann eine verminderte Steuerungsfähigkeit nicht ausschließen konnte. Ermittler waren bei der regelmäßigen Bearbeitung ungelöster Fälle durch eine DNA-Spur auf ihn gestoßen. [dpa/red]
Autor:dpa content aus Ludwigshafen |