BGH hebt Urteil im Heilsbronn-Fall auf: Prozess wird neu verhandelt
- Der Täter hatte den führenden Manager einer angesagten Sportmodemarke laut dem Urteil morgens auf der Straße vor dessen Wohnung unvermittelt mit einem Messer angegriffen. (Archivbild)
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Heilsbronn. Ein versuchter Auftragsmord in Heilsbronn muss erneut vor dem Landgericht Ansbach verhandelt werden. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat das Urteil gegen den Angeklagten aufgehoben. Das Landgericht hatte den Mann Ende Dezember zu 13 Jahren und 6 Monaten Haft verurteilt. Gegen dieses Urteil hatte er Revision eingelegt.
Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der damals 26-Jährige, der zuletzt im Breisgau gelebt hatte, das Opfer im Februar morgens vor dessen Wohnung abgefangen. Er soll gezielt mit einem Messer in Hals und Oberkörper gestochen haben. Beide Verletzungen waren lebensgefährlich. Der damals 40-jährige Manager konnte nach dem Angriff noch mit seinem Handy den Notruf wählen und wurde gerettet.
Schuldspruch bleibt ohne erkennbaren Rechtsfehler
Beim Schuldspruch erkannte der BGH nach eigenen Angaben keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten. Das oberste Gericht wies aber auf einen möglichen Rechtsfehler bei der Strafzumessung hin. Deshalb muss eine andere Strafkammer am Landgericht Ansbach den Fall neu verhandeln.
Hintergrund des mutmaßlichen Auftrags blieb ungeklärt
Die Hintergründe der Tat blieben im Prozess offen. Ermittler vermuteten, dass der Auftrag mit der Arbeit des Opfers zusammenhing. Der Mann war führender Manager einer Sportmodemarke in Ansbach. Das Unternehmen produziert unter anderem in der Türkei und hat dort auch eine Zweigstelle.
Nach Ansicht des Landgerichts soll der Angeklagte den Auftrag aus Geldsorgen angenommen haben. Er und ein Mittäter sollten dafür 50.000 Euro erhalten. Der Komplize soll bei der Tat und der Flucht geholfen haben. Nach dem Angriff floh der damals 26-Jährige über Frankreich nach Großbritannien. Dort nahm ihn die Polizei fest. dpa/red
Autor:Cornelia Bauer aus Speyer |
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