Berufung in Horb: Tod eines Kindes beschäftigt weiter die Gerichte

Die Eltern riefen den Notarzt aus Sicht des Gerichts zu spät. (Symbolbild) | Foto: Lino Mirgeler/dpa
  • Die Eltern riefen den Notarzt aus Sicht des Gerichts zu spät. (Symbolbild)
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Horb am Neckar. Der Fall um den Tod eines zweijährigen Kindes aus dem Landkreis Freudenstadt beschäftigt wohl erneut die Gerichte. In Horb am Neckar hat die Staatsanwaltschaft nach dem Urteil gegen die Eltern Berufung eingelegt.

Auch die Verteidiger beider Angeklagter haben Rechtsmittel eingelegt. Nach Angaben des Amtsgerichts Horb am Neckar ist noch offen, ob sie diese als Berufung oder als Revision begründen.

Staatsanwaltschaft will neue Prüfung

Mit einer Berufung würde der Fall vor dem Landgericht noch einmal umfassend verhandelt. Bei einer Revision wird dagegen nur geprüft, ob das Urteil rechtlich korrekt ist.

Das Amtsgericht Horb am Neckar hatte die Eltern in der vergangenen Woche zu Freiheitsstrafen von jeweils einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Nach den Feststellungen des Gerichts riefen sie den Notarzt für ihr krankes Kind zu spät.

Gericht sieht Verletzung der Fürsorgepflicht

Nach Überzeugung des Gerichts ließen die damals 50 und 44 Jahre alten Deutschen ihr Kind aus ideologischen Gründen nie ärztlich untersuchen. Das galt demnach auch dann, als das Kind Monate zuvor erhebliche Atemprobleme hatte. Dabei hätte nach Einschätzung des Gerichts eine chronische Erkrankung erkannt werden können.

Das Gericht verurteilte beide Eltern wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen. Zusätzlich zu den Bewährungsstrafen müssen sie jeweils 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren gefordert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.

Angeklagte stammen aus „Reichsbürger“-Milieu

Nach Gerichtsangaben ordnet sich das Umfeld der Angeklagten der „Reichsbürger“- und „Selbstverwalter“-Szene zu. Diese Gruppen erkennen die Bundesrepublik Deutschland und ihre demokratischen Strukturen nicht an. Der Verfassungsschutz rechnet der Szene in Baden-Württemberg mehr als 4.000 Menschen zu.

Laut Gericht äußerten sich die Angeklagten in Schreiben an Behörden in einer für diese Szene typischen Weise.

Ursprünglich war das Verfahren für April 2025 angesetzt. Die Eltern erschienen damals trotz Ladung nicht zum Termin. Weil eine polizeiliche Vorführung laut Gericht nicht möglich war, wurden Haftbefehle erlassen. Auf dieser Grundlage wurden die beiden im Juni in Bayern festgenommen, damit der Prozess stattfinden konnte. dpa/red

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Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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