Ausweisung in Heilbronn: Wollhaus-Raser darf nicht zurück

Das Gericht sieht den Mann trotz seiner Haft als Gefahr an. (Archivbild)  | Foto: Christoph Schmidt/dpa
  • Das Gericht sieht den Mann trotz seiner Haft als Gefahr an. (Archivbild)
  • Foto: Christoph Schmidt/dpa
  • hochgeladen von dpa content

Heilbronn. Für Verkehrsteilnehmer in Heilbronn ist der Fall um den tödlichen Unfall in der Wollhausstraße nun auch ausländerrechtlich endgültig entschieden. Der wegen Mordes verurteilte sogenannte Wollhaus-Raser wird ausgewiesen und darf acht Jahre lang nicht nach Deutschland zurückkehren. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in letzter Instanz entschieden.

VGH bestätigt frühere Entscheidung

Der Verwaltungsgerichtshof lehnte den Antrag des Mannes auf Zulassung der Berufung ab. Damit bleibt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart bestehen. Dieses hatte die Ausweisung als unerlässlich für die Wahrung des Grundinteresses der Gesellschaft bewertet. Nach Angaben des VGH legte der Kläger weder ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils noch andere Zulassungsgründe ausreichend dar. Der Beschluss ist unanfechtbar.

Tödliche Raserei in der Wollhausstraße

Der in Heilbronn geborene und aufgewachsene Türke hatte im Februar vor drei Jahren in der Wollhausstraße die Kontrolle über seinen 300 PS starken Sportwagen verloren. In einer Tempo-40-Zone fuhr er mit rund 100 Kilometern pro Stunde in das Auto eines 42-Jährigen. Der Mann starb in den Trümmern seines Wagens. Seine Frau wurde schwer verletzt, die beiden Kinder leicht verletzt.

Warum der Mann wegen Mordes verurteilt wurde

Das Landgericht verurteilte den Fahrer ein Jahr später unter anderem wegen Mordes und versuchten Mordes in drei Fällen zu einer Jugendstrafe von neun Jahren Haft. Die Richter sahen das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt an, weil das Opfer nicht mit dem heranrasenden Wagen rechnen konnte. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verwarf die Revision des Angeklagten später als offensichtlich unbegründet.

Gericht sieht weiter eine Gefahr

Bei der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht im April zeigte sich die Kammer nicht überzeugt, dass von dem Mann keine Gefahr mehr ausgeht. Er sei wiederholt durch erhebliche Verkehrsverstöße aufgefallen. Zudem habe er die Gründe für seine radikale Rücksichtslosigkeit im Straßenverkehr nicht bewältigt, hieß es.

Auch Alleinraser können strafbar sein

Illegale Autorennen sind in Deutschland eine Straftat. Strafbar kann auch ein Rennen gegen sich selbst sein, wenn ein Fahrer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig unterwegs ist. In den vergangenen Jahren gab es nach Rasereien oder illegalen Autorennen immer wieder Mordanklagen. Der Beschluss trägt das Aktenzeichen 11 S 1326/26. [dpa/red]

Weitere Themen:

Ratgeber

Jetzt Blaulicht-Newsletter abonnieren und informiert bleiben

Neuer Blaulicht-Newsletter. Ab sofort bieten wir Ihnen einen wöchentlichen Blaulicht-Newsletter, der Sie regelmäßig über aktuelle Polizeimeldungen, Feuerwehreinsätze und neue Betrugsmaschen aus der Pfalz und Mannheim informiert. Unser Ziel ist es, Ihnen wertvolle Tipps zu geben, wie Sie sich und Ihre Liebsten im Alltag schützen können und zu erfahren, was in der Region passiert. Der Newsletter liefert Ihnen: Aktuelle Polizeiberichte zu Vorfällen in der Region.Einsätze der Feuerwehr, damit Sie...

Ratgeber

Die Geschichten hinter den Sirenen: das Blaulicht-Jahr 2025

Rückblick Blaulicht 2025. Manche Nachrichten lassen einen kurz innehalten. Weil sie zeigen, wie schnell ein Alltag kippen kann. Und weil sie daran erinnern, wie schmal der Grat zwischen Routine und Ausnahmezustand ist. Der Blaulicht-Jahresrückblick erzählt von genau diesen Momenten – von Einsätzen, die Spuren hinterlassen haben. Bei Betroffenen. Und bei denen, die helfen. Hier gibt es einen Überblick über die wichtigsten Ereignisse des Jahres in der Pfalz und der Region. Immer aktuell bleiben...

Autor:

dpa content aus Ludwigshafen

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

Folgen Sie diesem Profil als Erste/r
Kommentare sind deaktiviert.

Video einbetten

Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.

Abbrechen

Karte einbetten

Abbrechen

Social-Media Link einfügen

Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.

Abbrechen

Code einbetten

Funktionalität des eingebetteten Codes ohne Gewähr. Bitte Einbettungen für Video, Social, Link und Maps mit dem vom System vorgesehenen Einbettungsfuntkionen vornehmen.
Abbrechen

Beitrag oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Schnappschuss einbetten

Abbrechen

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.