Ausweisung in Heilbronn: Wollhaus-Raser darf nicht zurück
- Das Gericht sieht den Mann trotz seiner Haft als Gefahr an. (Archivbild)
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Heilbronn. Für Verkehrsteilnehmer in Heilbronn ist der Fall um den tödlichen Unfall in der Wollhausstraße nun auch ausländerrechtlich endgültig entschieden. Der wegen Mordes verurteilte sogenannte Wollhaus-Raser wird ausgewiesen und darf acht Jahre lang nicht nach Deutschland zurückkehren. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in letzter Instanz entschieden.
VGH bestätigt frühere Entscheidung
Der Verwaltungsgerichtshof lehnte den Antrag des Mannes auf Zulassung der Berufung ab. Damit bleibt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart bestehen. Dieses hatte die Ausweisung als unerlässlich für die Wahrung des Grundinteresses der Gesellschaft bewertet. Nach Angaben des VGH legte der Kläger weder ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils noch andere Zulassungsgründe ausreichend dar. Der Beschluss ist unanfechtbar.
Tödliche Raserei in der Wollhausstraße
Der in Heilbronn geborene und aufgewachsene Türke hatte im Februar vor drei Jahren in der Wollhausstraße die Kontrolle über seinen 300 PS starken Sportwagen verloren. In einer Tempo-40-Zone fuhr er mit rund 100 Kilometern pro Stunde in das Auto eines 42-Jährigen. Der Mann starb in den Trümmern seines Wagens. Seine Frau wurde schwer verletzt, die beiden Kinder leicht verletzt.
Warum der Mann wegen Mordes verurteilt wurde
Das Landgericht verurteilte den Fahrer ein Jahr später unter anderem wegen Mordes und versuchten Mordes in drei Fällen zu einer Jugendstrafe von neun Jahren Haft. Die Richter sahen das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt an, weil das Opfer nicht mit dem heranrasenden Wagen rechnen konnte. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verwarf die Revision des Angeklagten später als offensichtlich unbegründet.
Gericht sieht weiter eine Gefahr
Bei der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht im April zeigte sich die Kammer nicht überzeugt, dass von dem Mann keine Gefahr mehr ausgeht. Er sei wiederholt durch erhebliche Verkehrsverstöße aufgefallen. Zudem habe er die Gründe für seine radikale Rücksichtslosigkeit im Straßenverkehr nicht bewältigt, hieß es.
Auch Alleinraser können strafbar sein
Illegale Autorennen sind in Deutschland eine Straftat. Strafbar kann auch ein Rennen gegen sich selbst sein, wenn ein Fahrer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig unterwegs ist. In den vergangenen Jahren gab es nach Rasereien oder illegalen Autorennen immer wieder Mordanklagen. Der Beschluss trägt das Aktenzeichen 11 S 1326/26. [dpa/red]
Autor:dpa content aus Ludwigshafen |