Angeklagter schweigt zum Mordvorwurf – spricht aber über Stimmen und Wahn

Der Angeklagte sitzt mittlerweile in der JVA Freiburg. | Foto: Philipp von Ditfurth/dpa
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Freiburg. Zum Auftakt des Mordprozesses um den Tod einer Achtjährigen aus Bollschweil hat der angeklagte Vater den Tatvorwurf nicht kommentiert. Stattdessen schilderte der 58-Jährige ausführlich sein Leben, seinen Rückzug aus der Gesellschaft sowie Stimmen und Wahnvorstellungen. Im Verfahren steht nun vor allem die Frage seiner Schuldfähigkeit im Mittelpunkt.

Als die Anklage verlesen wurde, rang der Mann mehrfach mit der Fassung und brach in Tränen aus. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, seine Tochter im Oktober im Haus der Ex-Frau in Bollschweil im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald getötet zu haben.

Anklage schildert Tatablauf in Bollschweil

Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft soll der Mann am Morgen des Tattages von seiner Ex-Frau verlangt haben, das gemeinsame Kind zu sehen. Weil sie das wegen eines geplanten Ausflugs abgelehnt habe, sei er kurz darauf zu ihrem Haus gefahren.

Die Achtjährige soll ihm dort die Tür geöffnet haben. Laut Anklage zog er das Kind zum Auto. Als der 13 Jahre alte Bruder und danach die Mutter wegen der Schreie hinzukamen, soll er das Mädchen zurück in die Wohnung gezerrt und die Tür verschlossen haben.

Nachbarn alarmierten demnach die Polizei und versuchten vergeblich, die Haustür aufzubrechen. In der Wohnung soll der Vater seine Tochter gewürgt und ihren Kopf wiederholt auf den Fliesenboden geschlagen haben. Spätestens zu diesem Zeitpunkt habe er laut Staatsanwaltschaft den Entschluss gefasst, das Kind zu töten.

Als Nachbarn mit einem Blumenkübel eine Fensterscheibe einschlugen, soll er sie mit einem Messer bedroht haben. Anschließend soll er das bereits bewusstlose Mädchen mit dem Messer getötet haben. Ein Polizist gab noch einen Schuss ab, um den Mann zu stoppen. Für das Kind kam jede Hilfe zu spät.

Angeklagter spricht über Rückzug, Schulden und Wahn

Zu seiner Person schilderte der 58-Jährige ein Leben mit starkem Rückzug. Nach eigenen Angaben verließ er nach der achten Klasse die Hauptschule, machte eine Handwerkerausbildung, war bei der Bundeswehr und später in verschiedenen Jobs tätig. Zuletzt habe er von Bürgergeld gelebt. Seine Schulden bezifferte er auf 180.000 bis 200.000 Euro, davon rund 150.000 Euro beim Finanzamt.

Der Angeklagte sagte, er habe sich immer stärker von der Gesellschaft ausgeschlossen gefühlt. Während der Corona-Pandemie habe sich die Lage verschärft. Zuletzt sei er fast täglich auf einem Friedhof gewesen. Dort habe er stundenlang Grabsteine gelesen und sich mit den Geschichten der Verstorbenen identifiziert.

Nach eigenen Angaben konsumierte er in den Wochen vor der Tat rund zehn Gramm Cannabis pro Woche. Auch nach der Tat wurde THC in seinem Blut nachgewiesen. Zudem berichtete er von Stimmen und Wahnvorstellungen. Seine Kinder hätten teilweise Angst vor ihm gehabt, wenn er mental nicht bei sich gewesen sei.

Gutachter bewerten Schuldfähigkeit unterschiedlich

Der Fall war zunächst als Sicherungsverfahren begonnen worden. Ein vorläufiges psychiatrisches Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass der Mann zur Tatzeit schuldunfähig gewesen sein soll. Demnach leidet er unter anderem an Wahnvorstellungen, paranoider Schizophrenie und einer cannabisinduzierten Störung.

Ein zweiter Gutachter bewertete die Schuldfähigkeit anders und sah keine Einschränkung. Deshalb wurde das Verfahren in ein Strafverfahren überführt. Damit sind sowohl eine Unterbringung in einer forensischen Klinik als auch eine Haftstrafe möglich.

Bislang sind sieben Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil wird Mitte August erwartet. dpa/red

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Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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