Zweite Anklage gegen Daniela Klette: neue schwere Vorwürfe
- Wenn ein großer Strafprozess schon läuft und plötzlich noch eine zweite Anklage nachgeschoben wird, hängen viele Details an der Frage: Was hält am Ende wirklich vor Gericht?
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Gegen Daniela Klette läuft in Verden schon ein Prozess, jetzt kommt nach Recherchen von NDR, WDR und SZ noch eine zweite Anklage dazu. Dieses neue Paket dreht sich um Taten, die der RAF zugerechnet werden und in die frühen 1990er Jahre reichen.
Worum es in der neuen Anklage geht
Nach Informationen von NDR, WDR und SZ wirft die Bundesanwaltschaft der 67-jährigen Frau unter anderem 20-fachen versuchten Mord im Zusammenhang mit einem Angriff auf die US-Botschaft 1991 in Bonn vor. Klette und zwei weitere Personen sollen damals mit Maschinengewehren mindestens 250 Schüsse auf die Botschaft abgegeben haben.
Weitere Tatkomplexe: Weiterstadt und Eschborn
Daneben stehen erpresserischer Menschenraub und die Beteiligung an einem Sprengstoffanschlag 1993 im südhessischen Weiterstadt in der Anklage. Bei dem Bombenanschlag zerstörte eine Explosion das damals im Bau befindliche Gefängnis massiv. Außerdem beschuldigt die Bundesanwaltschaft Klette des dreifachen versuchten Mordes bei einem versuchten Anschlag auf ein Gebäude der Deutschen Bank 1990 im hessischen Eschborn.
Spurenlage und Streit um DNA
Im Umfeld aller drei Tatorte fanden Ermittler Haare oder DNA-Spuren, die sie Daniela Klette zugeordnet haben. Wie die DNA-Spuren dort hingekommen sind, ist unklar. Die Rechtsanwälte von Daniela Klette, Lukas Theune und Berthold Fresenius, teilten auf Anfrage von NDR, WDR und SZ mit: "dass sie die Beweiskraft der von der Bundesanwaltschaft angeführten DNA-Spuren bezweifeln." Theune und Fresenius ergänzten: "Die Bundesanwaltschaft stütze sich laut den Verteidigern wesentlich auf die Aussagen eines Zeugen. Dieser habe, so die Verteidiger, bereits in der Vergangenheit gelogen."
Wie es weitergehen könnte
Wenn das Gericht die Anklage zulässt, soll das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main darüber verhandeln. Ein Terrorvorwurf spielt juristisch dabei keine Rolle mehr: Ermittlungen wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung liefen zwar in der Vergangenheit, dieser Straftatbestand ist inzwischen verjährt. Nach Angaben im Bericht suchten Ermittler Daniela Klette bis zu ihrer Verhaftung im Februar 2024 über Jahrzehnte, während nach Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub weiter gefahndet wird. [red]
Autor:Jens Vollmer aus Wochenblatt Kaiserslautern |