Neue Weinregeln in Deutschland: Das ändert sich beim Kauf
- Die Lese läuft noch - aber für den Jahrgang gelten neue Regeln. (Symbolbild)
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Deutschland. Weinkäufer müssen sich in Deutschland ab dem Jahrgang 2026 auf eine neue Qualitätseinteilung einstellen: Bei Qualitätswein zählt künftig stärker, woher die Trauben genau stammen. Die neue Pyramide macht Herkunft zur zentralen Orientierung. Das kann beim Blick aufs Etikett helfen, weil Begriffe wie g.g.A., g.U., Ortswein oder Lagenwein klarer eingeordnet werden.
Nach Angaben des Deutschen Weininstituts wurde die neue Qualitätseinteilung bereits 2021 im Rahmen einer Weinrechtsänderung beschlossen. Bis zum 2025er-Jahrgang galt noch eine Übergangsfrist. Mit dem Jahrgang 2026 wird die neue Qualitätspyramide Pflicht.
Was g.g.A. und g.U. bedeuten
Die neue Einteilung folgt dem Prinzip, das auch in romanischen Ländern gilt: Für die Qualität ist die Herkunft der Trauben entscheidend. „Je enger die Herkunft, desto höher die zu erwartende Qualität“, erläutert DWI-Sprecher Ernst Büscher.
Die 26 gesetzlich definierten Landweingebiete gelten als „Region mit geschützten geografischen Angaben“ und tragen die Abkürzung g.g.A. Qualitätswein-Anbaugebiete haben den höheren Status g.U. für „geschützte Ursprungsbezeichnung“. Solche Weine müssen zu 100 Prozent aus einem der 13 deutschen Weinanbaugebiete stammen.
Vier Stufen innerhalb der Qualitätsweine
Innerhalb der g.U.-Weine gibt es eine vierstufige Pyramide. Auch dort entscheidet die Herkunft darüber, wie der Wein eingeordnet wird:
- Basis: Die Trauben können aus dem gesamten Anbaugebiet stammen.
- Regionenwein: Er stammt etwa aus einem definierten Bereich eines Anbaugebiets wie dem Kaiserstuhl oder aus einer früheren Großlage.
- Ortswein: Die Trauben dürfen nur aus einer einzigen Gemeinde oder einem Ortsteil kommen.
- Lagenwein: Er steht an der Spitze und soll die Besonderheiten von Boden und Mikroklima einer Einzellage besonders deutlich zeigen.
Für Verbraucher bedeutet das: Je kleiner die Herkunftsangabe, desto höher ist die zu erwartende Qualität. Das ist keine Geschmacks-Garantie, aber ein wichtiger Hinweis für Einordnung und Preisvergleich.
„Großes Gewächs“ und „Erstes Gewächs“
Um die Spitze deutscher Weine zu stärken, sollen künftig auch die Begriffe „Großes Gewächs“ und „Erstes Gewächs“ verwendet werden können. Bisher waren sie weitgehend den Mitgliedsbetrieben des Verbands Deutscher Prädikatsweingüter vorbehalten.
Die Kriterien dafür stehen noch nicht fest. Sie werden vom Deutschen Weinbauverband und vom Verband Deutscher Prädikatsweingüter erarbeitet.
Kabinett, Spätlese und Auslese bleiben
Prädikate wie Kabinett, Spätlese oder Auslese bleiben erhalten. Sie werden aber in die neue Herkunftspyramide integriert. Dadurch kann es auf verschiedenen Ebenen sowohl trockene Weine als auch süße Auslesen geben.
Der Hintergrund: Die bisherige Qualitätseinteilung nach Prädikatsstufen richtet sich nach dem Zuckergehalt in den Trauben und stammt laut Büscher aus der Zeit vor dem Klimawandel. Mostgewichte in der Qualität von Spätlese und Auslese seien inzwischen Normalität. Für trockene Weine, die mehr als die Hälfte aller qualitätsgeprüften Weine ausmachen, ist die alte Prädikatspyramide laut DWI weniger geeignet. dpa/red
Autor:Anouar Touir aus Ludwigshafen |