Christian Ulmen wehrt sich: Anwälte stellen Vorwürfe richtig
- Im Mittelpunkt steht eine presserechtliche Klarstellung rund um Christian Ulmen und mehrere strittige Punkte aus der aktuellen Berichterstattung.
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Christian Ulmen lässt über seine Anwälte mehrere Punkte klarstellen, die zuletzt rund um einen Streit mit Frau Fernandes und Berichte über einen Vorwurf zu Deepfake-Videos im Raum standen.Die Kanzlei kündigt zudem juristische Schritte gegen die initiale Berichterstattung des SPIEGEL an und spricht von „nachweislich unvollständig und falsch“ dargestellten Kernpunkten.
Deepfake-Videos: Ulmen weist Vorwürfe ausdrücklich zurück
Im Zentrum der Klarstellung steht ein deutlicher Satz zur Debatte um Deepfake-Pornografie: „Unser Mandant hat zu keinem Zeitpunkt Deepfake-Videos von Frau Fernandes oder anderen Personen hergestellt und/oder verbreitet.“ Entsprechende Darstellungen seien falsch; nach derzeitiger Kenntnis werde dieser Vorwurf „auch überhaupt nicht erhoben“. Mit der aktuell geführten Debatte über mögliche Strafbarkeitslücken bei Deepfake-Pornografie stünden die geschilderten Geschehnisse „mithin in keinem Zusammenhang“.
Mallorca-Vorfall: Kanzlei spricht von beidseitigen Verfehlungen
Zu dem berichteten Streit auf Mallorca betont die Kanzlei, es habe „keinerlei einseitigen Gewalthandlungen und/oder Bedrohungen“ durch Ulmen gegeben. Gleichzeitig führt sie aus, dass auch Frau Fernandes im Zuge desselben Geschehens durch die spanische Polizei „nachweislich wegen körperlicher Gewalt an unserem Mandanten, der eine Verletzung am Hals aufwies, vorübergehend festgenommen worden war“. Die Polizei habe insofern „eindeutig belegt“ von „beidseitigen Verfehlungen“ ausgegangen; eine „einseitige Schuldzuweisung“ gegenüber Ulmen habe es nicht gegeben.
Gerichtstermin und Verfahren: Kein Ladungsschreiben, Verfahren ausgesetzt
Auch zu einem Termin im März 2026 vor dem Bezirksgericht in Palma de Mallorca stellt die Kanzlei eine andere Darstellung in den Raum: Ulmen sei „zu diesem Termin nie geladen worden“. Zudem habe das Gericht nachweislich darauf hingewiesen, dass zunächst die Zuständigkeit der spanischen Behörden geklärt werden solle und Vernehmungen von Zeugen und Beschuldigten ausgesetzt seien. Außerdem habe das spanische Gericht mitgeteilt, dass das Verfahren in Spanien ausgesetzt wurde, „da es an einer wesentlichen qualifizierten Voraussetzung für die Fortsetzung des Verfahrens fehlt“. Frau Fernandes habe die erforderliche Voraussetzung, eine Erklärung vor einem spanischen Notar abzugeben, nicht erfüllt; damit seien auch sämtliche Ermittlungshandlungen ausgesetzt. [red]
Autor:Jens Vollmer aus Kaiserslautern |