Corona im Landkreis Bad Dürkheim
Neue Corona-Regeln per Allgemeinverfügung

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Landkreis Bad Dürkheim. Die am Donnerstag, 18. März, angekündigte Allgemeinverfügung, die Lockerungen der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes zurücknimmt, da der Landkreis Bad Dürkheim in den letzten Tagen eine Inzidenz über 50 aufwies, ist ab sofort auf der Homepage des Landkreises www.kreis-bad-duerkheim.de einsehbar.

Die aktuellen Fallzahlen für den Landkreis Bad Dürkheim und die Stadt Neustadt gibt es hier:

Aktuelle Fallzahlen

Der Landkreis hat wie angekündigt die Verfügung heute erlassen, sodass sie ab Samstag, 0 Uhr, in Kraft tritt. Hierzu ist der Kreis verpflichtet, da der Inzidenzwert drei Tage in Folge über 50 lag. Nach Rücksprachen mit dem Land orientiert sich die Allgemeinverfügung eng an den Landesvorgaben. Dies bedeutet, dass sich ab Samstag nur noch ein Kunde / eine Kundin mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes bis 40 qm Verkaufsfläche zeitgleich aufhalten kann, eine vorherige Terminvereinbarung ist notwendig. Allerdings sind Termine auch spontan möglich: Man kann also beim Geschäft vorbeigehen und direkt dort den Termin ausmachen und direkt reingehen, wenn dies die Besucherzahl zu diesem Zeitpunkt zulässt. Diese Möglichkeit konnte der Landkreis mit dem Land absprechen. Die gleichen Vorgaben gelten für Büchereien und Archive. Abhol-, Liefer- und Bringdienste sind weiterhin zulässig. Von der Regelung des Terminshoppings ausgenommen sind unter anderem Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Drogerien, Buchhandlungen, Baumärkte, Blumengeschäfte, Gärtnereien.
Im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten darf auf öffentlichen und privaten Sportanlagen nur im Freien und nur mit maximal fünf Personen aus zwei Hausständen Sport getrieben werden. Training ist in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre und eine/r Trainer/in im Außenbereich zulässig. Der Proben und Auftrittsbetrieb der Breiten- und Laienkultur ist untersagt.

Autor:

Kim Rileit aus Ludwigshafen

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