Offener Haftbefehl: Nach Ruhestörung in den Knast
Wernersberg. Am 11.11.2025 wurde der Polizei Landau gegen 5:45 Uhr ruhestörender Lärm in Wernersberg gemeldet. Vor Ort konnte der 32-Jährige Verantwortliche angetroffen werden. Bei einer Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass dieser zur Fahndung ausgeschrieben war. Grund hierfür war ein noch offenstehender Haftbefehl. Da er den geforderten Betrag in Höhe von 400 Euro nicht entrichten konnte, wurde er einer Justizvollzugsanstalt zugeführt.