DRV

Beiträge zum Thema DRV

Lokales

Geänderte Öffnungszeiten der DRV-Beratungsstelle an Fasching

Speyer. Am Faschingsdienstag, 4. März 2025, ist die Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Speyer, Eichendorffstraße 4-6, bis 12.30 Uhr geöffnet. Am Rosenmontag ist sie von 8 bis 15.30 Uhr, an Weiberdonnerstag von 8 bis 18 Uhr wie üblich geöffnet. Online-Angebot der DRV:An allen Tagen ist das umfangreiche Internetangebot der Deutschen Rentenversicherung unter www.drv-rlp.de abrufbar und das Servicetelefon unter der 0800 10004800 von 8 bis 19 Uhr zu erreichen. red/bas

Lokales

Deutsche Rentenversicherung Speyer
Johannes Reichert neuer stellvertretender Geschäftsführer

Speyer. Eine wichtige Entscheidung für die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz (DRV) ist heute gefallen: Johannes Reichert ist neuer stellvertretender Geschäftsführer des Rentenversicherungsträgers in Speyer. Der 51-jährige Jurist wurde von der DRV-Vertreterversammlung auf Vorschlag des Vorstandes gewählt und in sein neues Amt eingeführt. „Mit Johannes Reichert haben wir eine fachlich hochkompetente, geradlinige und menschlich allseits anerkannte Persönlichkeit gewonnen, die eng mit der...

Wirtschaft & Handel

DRV Rheinland-Pfalz in Speyer erhält 2020 zusätzliche Mittel
300.000 Euro für die Unterstützung psychisch belasteter Menschen

Speyer/Neustadt. Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz in Speyer erhält im Jahr 2020 zusätzliche Mittel aus dem Bundeshaushalt. Darauf weist der Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Neustadt-Speyer Johannes Steiniger (CDU) hin. Im Vorhaben "Psychosomatik - auffangen, unterstützen, leiten und integrieren als Netzwerkleistung" sollen psychisch belastete Menschen durch das Zusammenwirken von Krankenkassen und Rentenversicherung früher und besser behandelt werden. Für das Projekt hat...

Wirtschaft & Handel

Selbstständige Handwerker sind die ersten 18 Jahre versicherungspflichtig
Neue Meldepflichten für Handwerker in der Rentenversicherung

Region. Für selbständige Handwerker gibt es seit April neue Meldepflichten in der Rentenversicherung. Wer nachträglich einen Meisterbrief oder einen anderen Befähigungsnachweis für das Führen seines Betriebes erwirbt, muss das innerhalb von drei Monaten an die gesetzliche Rentenversicherung melden. Das gleiche gilt, wenn ein handwerklicher Nebenbetrieb als Hauptbetrieb weitergeführt wird. Dies betrifft vor allem Inhaber von Handwerksbetrieben, die bisher einen Betriebsleiter mit entsprechender...

Powered by PEIQ