Fahrverbot für Autofahrer: Rotlicht gilt auch nach Spurwechsel
Fahrverbot nach Rotlichtverstoß. Autofahrer müssen auch dann mit einem Fahrverbot rechnen, wenn sie bei Grün in eine Kreuzung einfahren und erst dort auf eine Spur mit roter Ampel wechseln. Für den Alltag heißt das, dass bei getrennt geregelten Abbiegespuren nicht nur das Einfahren in die Kreuzung zählt, sondern auch die Spur, auf der die Fahrt im geschützten Kreuzungsbereich fortgesetzt wird. Das hat das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden und damit klargestellt, dass ein solcher...