Sonderregelung für Weihnachtsmärkte
Stichprobenartige Kontrollen sollen genügen

Mehr Klarheit für Veranstalter und Schausteller: Die Landesregierung stellt eine Sonderregelung für Weihnachtsmärkte in Aussicht. | Foto: Markus Distelrath/Pixabay
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Speyer. Die Landesregierung stellt eine gesonderte Regelung zu Weihnachtsmärkten in Aussicht. Das schreibt das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit in einer Antwort auf eine Anfrage des CDU-Landtagsabgeordneten Michael Wagner. Wagner hält die aktuelle Regelung mit Kontrolle der 2G-Plus-Regel für alles andere als praktikabel; das führe eher dazu, dass Kommunen von der Durchführung von Weihnachtsmärkten Abstand nehmen, glaubt der Christdemokrat. Zum Nachteil von Schaustellern und Einzelhändlern. 

In ihrer Antwort auf Wagners Anfrage kündigt die Landesregierung an, die Weihnachtsmärkte in Anlehnung an die Regelung zu den Wochenmärkten in § 7 der 26. CoBeLVO zu ermöglichen. Damit würden auf Weihnachtsmärkten das Abstandsgebot und die Maskenpflicht gelten. Die Maskenpflicht könnte während des Konsums von Speisen und Getränken unter Wahrung des Abstandsgebots entfallen.

Zwar wäre die Teilnahme an einem Weihnachtsmarkt nur geimpften, genesen oder getesteten Personen gestattet, da sich bei Weihnachtsmärkten aber gerade die Zugangssteuerung problematisch gestaltet, soll es künftig genügen, dass der Veranstalter auf das Erfordernis eines 3G-Nachweises durch Aushänge hinweist und die Einhaltung stichprobenartig überprüft. Diese Kontrollen sollen auch durch eingesetzte Ordnungsdienste und nicht nur durch die Ordnungsbehörden erfolgen dürfen.

Vorausgesetzt sei allerdings ein Infektionsgeschehen, das diese Lockerung auch zulasse. Wagner ist mit der Antwort aus Mainz zufrieden. Die in Aussicht gestellte Sonderregelung für Weihnachtsmärkte schaffe Klarheit für Kommunen und Schausteller.

Autor:

Cornelia Bauer aus Speyer

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