Kein Feuerwerk am Altpörtel: Speyer setzt an Silvester auf Sicherheit
- Das sind die Regeln für das Abbrennen von Feuerwerk in der Speyerer Innenstadt an Silvester und Neujahr
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Speyer. Auch zum kommenden Jahreswechsel greift die Stadt Speyer wieder zu einer bewährten Maßnahme zur Gefahrenabwehr: Mit einer Allgemeinverfügung wird das Abbrennen von Pyrotechnik über das reguläre Verbot vom 2. Januar bis 30. Dezember hinaus auch am 31. Dezember 2025 und am 1. Januar 2026 aufrecht erhalten – und zwar im Bereich des Altpörtels sowie im Straßenzug der Maximilianstraße bis zur Alten Münze. Grundlage dafür ist die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz.
Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler betont, dass Feiern auch ohne Feuerwerk eindrucksvoll möglich sei: „Der Jahreswechsel ist ein besonderer Moment, den wir alle gebührend feiern möchten. Mit dem 3D-Videomapping am Altpörtel anlässlich des 50. Jubiläums des Weihnachts- und Neujahrsmarktes wird täglich gezeigt, dass es auch ohne Pyrotechnik festliche und beeindruckende Erlebnisse gibt.“ Gleichzeitig mahnt sie zur Vorsicht dort, wo Feuerwerk erlaubt ist: „Die Rettungskräfte und Notaufnahmen sind über den Jahreswechsel besonders stark gefordert. Zusätzliche Verletzungen durch Feuerwerkskörper können dazu führen, dass medizinische Hilfe für andere Fälle verzögert wird.“
Konkret gilt das Abbrennverbot in der Silvesternacht und am Neujahrstag im Bereich des Altpörtels innerhalb der Grenzen Gutenbergstraße bis Altpörtel im Westen, Korngasse im Norden und Maximilianstraße im Süden sowie auf der gesamten Maximilianstraße bis zum Gebäude Maximilianstraße 90 (Alte Münze). In diesem stark frequentierten Areal besteht ein besonders hohes Risiko für Personen sowie für die im Rahmen des Weihnachts- und Neujahrsmarktes aufgebauten Holzbuden und die Schlittschuhbahn.
Um die Einhaltung des Verbots sicherzustellen, werden Einsatzkräfte des Kommunalen Vollzugsdienstes sowie eine von der Stadt beauftragte Sicherheitsfirma vor Ort sein. Ziel ist es, Brände – etwa an Marktständen – zu verhindern und die Sicherheit der vielen Besucherinnen und Besucher zu gewährleisten.
Auch Umweltdezernentin Irmgard Münch-Weinmann richtet einen Appell an die Bevölkerung: „Für viele Menschen gehört Feuerwerk in der Silvesternacht dazu, doch wir dürfen nicht aus den Augen verlieren, welche Auswirkungen Knall und Licht auf unsere Umwelt haben.“ Wildtiere, Haustiere und auch Menschen litten unter Lärm, Feinstaub und grellen Lichtblitzen. Besonders für Personen mit traumatischen Erfahrungen könnten Explosionen eine starke Belastung darstellen. „Wir bitten daher alle, auf mögliche Alternativen zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern zu setzen, um Silvester sicher, umweltfreundlich und für alle freudig zu gestalten“, so Münch-Weinmann.
Unabhängig davon weist die Stadt darauf hin, dass nach der Sprengstoffverordnung des Landes das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände im öffentlichen Raum grundsätzlich in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verboten ist.
Die vollständige Allgemeinverfügung der Stadt Speyer inklusive Lageplan ist online unter www.speyer.de/allgemeinverfügung abrufbar.
Autor:Cornelia Bauer aus Speyer |
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