Aufarbeitungskommissionen: Quo Vadis
Rücktritt an der UAK 2022 und Prozess 2024

Jesus und Maria an der Kirche in Lingenfeld. Diese Statue wird errichtet als Dank für die Menschen, die heil aus dem letzten Krieg kamen. | Foto: Maiken Liefeith
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  • Jesus und Maria an der Kirche in Lingenfeld. Diese Statue wird errichtet als Dank für die Menschen, die heil aus dem letzten Krieg kamen.
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Wie ich am 16. Januar 2023 schrieb im Wochenblatt unter der Überschrift: Aufarbeitung, Kommissionen, Opferhilfen
Aufarbeitung und Täter:

"Wir brauchen alle untereinander Fürsorge, Schutz, Aufarbeitung, Gerechtigkeit, Wahrhaftigkeit und Frieden.
Die Wahrheit wird uns frei machen, nicht irgendeine Straßenumbenennung von Herrn Sowieso zu Herrn XYZ.
Möge unser Glaube, den ja die meisten haben, egal wie sie ihren Gott nennen, uns Kraft geben, uns leiten in Liebe untereinander."

Nun ist es mehr als 2 Jahre her, das der Sprecher der Unabhängigen Aufarbeitungskommission des Bistums Speyer, kurz UAK genannt, die Kommission verließ.
Er ging selber im Streit über den Umgang mit Betroffenen, wobei ihm Machtmissbrauch vorgeworfen wurde laut der Kirchenzeitung Pilger 2022.
Damals war ich diese Betroffene.
Was NICHT zutraf, war die Geschichte, mit der Herr Scholten selber an die Presse herantrat. Selbst das Wochenblatt in Person der sehr erfahrenen und reelllen Frau Cornelia Bauer übernahm zum großen Teil dies unter:

 https://www.wochenblatt-reporter.de/speyer/c-lokales/bernhard-scholten-tritt-zurueck_a404216.

Allerdings war die Geschichte eine andere.

Damals hatte ich aus persönlichen Gründen diesen Herrn Bernhard Scholten NICHT als Sprecher einer Aufarbeitungskommission für sexuellen Mißbrauch sehen wollen. So schrieb ich erst an Frau Malu Dreyer, unsere damaligen Ministerpräsidenten  ohne einen konkreten Namen innerhalb der UAK zu nennen mit der Bitte die Problematik einer Fehlbesetzung in einer solchen Kommission zu thematisieren. Erst wie ich ohne Antwort blieb, schrieb dann aber den Herrn selber an mit einer „Brand E-Mail“ und der Aufforderung von seiner Position als Sprecher der Kommission zurück zu treten. Erst antwortete er mir  überaus freundlich, reichte nach seiner Aussage meine mail selber weiter und schrieb, wohin er meine Mail wohl weitergereicht hätte. Er schrieb, daß er erst einmal sein Amt ruhen lassen würde. Er berichtete so freundlich, zugewandt wie nie zuvor, machte mir Angebote, hinsichtlich einer Begleitung durch ihn beim Gespräch vor der UAK "damit andere meine Vorhaltungen verstehen könnten," usw.
Wobei ich irgendwann skeptisch wurde, was er weitergereicht hatte. Denn meinem Anschein nach, musste er meine e-mail verändert haben, bzw. Teile angehängt haben nach den Begleitkommentaren, die er dazu geschrieben hatte.
So schrieb ich dann parallel zu ihm an die UAK. UND LEHNTE SEIN ANGEBOT AB.
Wie von dort die Frage kam, ob ich wolle, ob er lesen dürfte, was ich schreibe und ich dies verneinte und auch so schrieb, geschah folgendes: 

Ich erhielt kurz darauf ein Anwaltsschreiben mit einer Zahlungsaufforderung und Strafandrohung für den Fall, das ich 2 beiliegende Schreiben nicht innerhalb kürzester Zeit unterschriebe. Ein vorfrankierter Rückschlag lag bei.

Ein Schriftstück forderte mich auf: „Wenn durch meine e-mail am…der Eindruck entstanden ist, Herr Scholten habe mich vergewaltigt oder anderweitig sexuell mißbraucht, so bedaure ich dies.“
Ich sollte diesen Widerruf dann an alle Stellen schreiben, auch an Frau Dreyer, die vorher meine e-mail von Herrn Scholten geschickt bekommen hatten.
Und Schriftstück zwei verlangte:“ es bei Vermeidung einer für jeden Fall der zukünftigen Zuwiderhandlung zu zahlenden Vertragsstrafe, deren Höhe von Herrn Scholten nach billigem Ermessen festzusetzen und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfen ist, wörtlich oder sinngemäß die Behauptungen aufzustellen und/ oder zu verbreiten und/ oder aufstellen und/ oder verbreiten zu lassen, Herr Scholten habe sie …..“

Der Anwalt setzte mich mit seinen Aufforderungen unter massiven Druck mit sofortiger Mail – Antwort und Drohen.
Schließlich schrieb ich aus Angst und um dies Bedrohung abzuwehren eine Art von eigenen Widerruf:

Foto: Maiken Liefeith

Und das war damals die Behauptung, Herr Scholten hätte mich in seiner Therapie auf der Landeck 1984 vergewaltigt. Weil das hatte ich nie geschrieben und nie gemeint.

Darum war es in meinem "Brandbrief" auch nicht gegangen. Und so gering wie der Kontakt zu Herrn Scholten damals war in der Therapie, hätte es mir auffallen müssen.

Herr Scholten gab mein Antwortschreiben dann aber als Gesamtwiderruf weiter an die Aufarbeitungskommission und hätte damit beinahe alles beendet. Dabei waren meine Vorwürfe anderer Art gewesen.

Beinahe wäre aber so verhindert worden, das die Kommission sich überhaupt weiter mit mir und meinem Anliegen befasst hätte.
Da ich mich aber selber parallel äußern konnte und auch tat, bekam ich von der UAK verschiedene Fragen zugeschickt, die ich ehrlich beantwortete, so gut ich es vermochte,  auch mit dem Wunsch, nicht jemanden als "Sau durchs Dorf zu treiben."
Eine direkte Anhörung wurde dann jedoch vermieden von Seiten der UAK um mich zu schützen..

Es kam zu einer internen Aussprache zum Thema bei der UAK, in deren Verlauf es zum Streit kam und Herr Scholten von sich aus sowohl die UAK als auch das gesamte Projekt verließ.

Damals dankte ich dann der UAK über Frau Ott, der damaligen Stellvertreterin des Herrn Scholten mit allen guten Wünschen für die Kommission und alle involvierten Menschen. Und sah alles als abgeschlossen an.
Allein es kam anders.

Herr Scholten wendete sich danach an die Presse mit dieser Geschichte eines Gesamtwiderrufes einer gestörten Patientin, die vor langem nach Unterbringungsparagraph auf der Landeck untergebracht gewesen wäre und ihn als Psychologen beschuldigt hätte, sie während der Therapie vergewaltigt zu haben.  Diese Patientin hätte ihre Vorwürfe gesamt widerrufen. Trotzdem würde sich keiner bei der Aufarbeitungskommission gegen Mißbrauch zuständig fühlen.

Nun ist zu meinem Brief von mir nie ein Widerruf erfolgt auf indirekte Vorwürfe. Auch war ich niemals als Unterbringungspatient auf der Landeck.
Dies kann ich im Gegensatz zu Herrn Scholten belegen.

Durch Anrufen des Deutschen Presserates konnte ich 3 Hinweise erwirken -gegen die Rheinpfalz, gegen den Mannheimer Morgen und gegen den Pilger.
Der Mannheimer Morgen entfernte den Artikel ganz, der Pilger erlaubte, das ich dazu einen redaktionellen Nachtrag schreiben durfte am 12. Februar 2023, 4 Monate nach dem Ursprungsartikel..
Nur die Rheinpfalz behielt trotz Hinweises den Artikel ganz, bis auf einen kleinen Zusatz. Sie weigerte sich, diesen Artikel zu entfernen.
So blieb seine "Schande" indirekt weiter für alle nach zu lesen. Was von angeblichen Vorwurf der Vergewaltigung in die Presse geraten war, war nur über ihn selber erfolgt , nicht über mich.
Und alles was aus der Presse wieder verschwand, geschah durch mein Zutun, nicht durch Seines. Herr Scholten hat den Schmutz, den er beklagte, selber weiter verbreitet.

Und dann kam der Nachschlag.

Ende Februar 2024 war eine Nachricht auf meinem Handy mit Bitte um Rückanruf. Dieser führte dazu, das ich als Zuschauerin live mit erleben durfte, wie einem Menschen vom Betroffenenbeirat von eben diesem Herren Psychologen der Prozeß gemacht wurde wegen einer Äußerung im geschützten Rahmen, die "geeignet sei, den Kläger, der als Zeuge auftrat, in der Öffentlichkeit verächtlich zu machen."

Wobei dann mein Name öffentlich genannt wurde, eine e-mail zitiert, die aus dem Zusammenhang gerissen war und für den Beleidigungsprozeß ohne echten Belang, der Beklagte ein von schlimmstem Mißbrauch in seiner Kindheit betroffener Mensch, die Äußerung niemals öffentlich getätigt worden war.
Alleine seine Äußerung in einem Video einer internen und vertraulichen Videokonferenz kam nur über Dritte in die Hände des Herrn Scholten, weil der Überbringer vorher aus dem Bet5roffenenrat geflogen war, im Streit und sich rächen wollte.

Und es ging wieder um Geld, 1500 Euro, die gezahlt werden sollten.

Da durfte ein Psychologe unter Eid als Zeuge aussagen und dabei zum großen Teil wieder die Unwahrheit sagen, ohne das es groß gestört hätte.
Die Vereidigung als Zeuge und die Verpflichtung zur Wahrheit wurden da einfach nicht geachtet, für keine Aussage ein Beweis oder Nachweis vorgelegt.

Es waren außer mir alle vom Betroffenenbeirat als Zuschauer da, wurden obendrein vom Zeugen aus dem Zeugenstand gefilmt.

Und er durfte erzählen, war nicht einmal von der ärztlichen Schweigepflicht befreit und sprach da sein Märchen. Wie ich mich outete, wurde ich als Zeugin vereidigt und gleich darauf hingewiesen, das auf jede Falschaussage von mir mindestens 2 Jahre Haft stünden.
Beweise von mir, ärztliche Unterlagen, weigerte man sich in Empfang zu nehmen. Zur Urteilsverkündung durfte ich vor der Tür sitzen. "Der Mohr hat seine Schuldigkeit getan, der Mohr kann gehen." sagte Shakespeare einst.

Ich versuchte es erst im Guten mich zu beschweren und zu klären, dann über die Staatsanwaltschaft. Es war alles vergebens. Allein dadurch verlor ich jeden Glauben in den Anstand und in die Integrität unserer Justiz.

Allein die Tatsache, das ich erfuhr, das online Strafanzeigen nicht bearbeitet würden, das aber die Polizeiwache das Entgegennehmen meines Ausweises beim Aufgeben des Strafantrages verweigerte, empfand ich als seltsam.

Ich hätte es wissen können.

Die Begründungen der Staatsanwaltschaft waren für mein Empfinden ungut bis moralisch verwerflich, für mich krank machend.

Ich mag dem nicht folgen, wenn ein Oberstaatsanwalt einem Zeugen zubilligt zu lügen, weil er das nach § 34 dürfe um sich zu schützen, weil er lügen müsse dazu, um sich selber nicht zu belasten.
Die Anzeige war von dem Herrn doch selber initiiert worden. Sie hätte ihm 1500 Eurobringen sollen und die Befriedigung des Sieges über alle, die ihn gekränkt hatten.
Dann ihm das Recht zu lügen zuzubilligen, da er wohl nicht gewusst hätte, das einige Straftaten nach über 30 Jahren verjährt wären und sich daher hätte schützen müssen bleibt für mich jenseits jeder Moral.
Ein Gericht, das einen gebrechlichen armen Mann zu 300 Euro an ein Frauenhaus verurteilt, dies auch gerechtfertigt fand, jemanden aus nichtigem Grund anzuzeigen, "weil die Mitgliedschaft in einer Opferschutzkommission ja nicht vor Verfolgung schützen würde":  Für diese Richter finde ich keine milden Worte mehr.

Sie wollten vielleicht ein Gefälligkeitsurteil für jemanden machen, von dem sie annahmen, er wäre Opfer eines Rufmordes, nur allein er hat diese ganze Geschichte selber fabriziert und mir fehlt etwas arg das Mitleid mit ihm, mit ihm und mit den Richtern, die ihm beisprangen. Für mich bleibt die innere Schuld, die ich in Ihren Handlungen sehe, ohne Worte.

Dies gilt auch für die Richter aus Landau, die mir schrieben, ich solle das als wahr akzeptieren, was ja in der Zeitung, dem Mannheimer Morgen gestanden hätte und endlich still sein. Weil wahr ist, was in der Zeitung stünde - Auch, nachdem ich denen mitteilte, das  der erwähnte Artikel wegen Falschaussagen und Hinweis des Deutschen Presserates zurückgezogen worden war.

Als Betroffener führt eine Strafanzeige zur Einstellung - ein Strafantrag beinhaltet den besonderen Wunsch der Verfolgung - und wird niedergeschlagen oder umgeschrieben in etwas, was die Justiz für besser handhabbarer ansieht.

OHNE Rücksprache, ob man als Anzeigender dies überhaupt will!

Für mich bleibt ein Gefühl der andauernden Verletzung, Kränkung und Ohnmacht, des Rechtsbruchs zugunsten der evtl. vorhandenen Täter. Gerechtigkeit findet nur da statt, wo es den Stärkeren dient oder man sie sich selber schafft. Unser Staat scheint nur ein Bedienladen für einige wenige und der Rest, für den ist dann die KI. Diese Welt, so wie sie jetzt ist, will ich nicht mehr wirklich verstehen.

Es ist das, was so viele Menschen in unserem Land krank macht.

Wir können nur bestehen im Miteinander. Das bleibt meine Aussage und wofür ich stehe. Und das wird sich auch nicht ändern.

In der Bibel steht:" Strebt NICHT nach dem Höheren. Haltet zueinander und seid füreinander da."

In diesem Sinn.

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Foto: Maiken Liefeith
Autor:

Maiken Liefeith aus Frankenthal

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