Ab 1. Juli ist das Jobcenter zuständig
Leistungen für Geflüchtete aus der Ukraine

Foto: Logo Jobcenter

Neustadt. Fast alle der rund 530 in Neustadt registrierten Geflüchteten aus der Ukraine erhalten über das städtische Sozialamt Hilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Ursprünglich sollten sie ab dem 1. Juni Geld und Leistungen über das Jobcenter erhalten. Dieser Wechsel der Zuständigkeiten verzögert sich jedoch. Die Zahlungen laufen erst ab 1. Juli über das Jobcenter. Bis dahin bleibt die Stadtverwaltung verantwortlich. So wird vermieden, dass den Geflüchteten Leistungslücken entstehen könnten.
Nach einem Bund-Länder-Beschluss ist ab dem 1. Juni die Gleichstellung der Menschen aus der Ukraine, die eine Aufenthaltserlaubnis beziehungsweise eine sogenannte Fiktionsbescheinigung haben, mit anerkannten hilfebedürftigen Schutzsuchenden vorgesehen. Für diese ist grundsätzlich das Jobcenter zuständig. Das Jobcenter soll zukünftig die Grundsicherung für Arbeitssuchende (nach dem Sozialgesetzbuch II) gewähren. Dies hatte der Bundesrat am 20. Mai beschlossen. Die Verkündung im Bundesgesetzblatt steht noch aus.
Aufgrund des äußerst knappen Umsetzungszeitraums bis zum 1. Juni gewährt der Gesetzgeber eine Übergangsregelung bis 31. August. Nach intensiver Beratung hat sich die Stadtverwaltung Neustadt und das Jobcenter Deutsche Weinstraße darauf verständigt, zumindest ein Drittel der möglichen Übergangszeit in Anspruch zu nehmen und die Leistungsumstellung für die zirka 530 Geflüchteten zum 1. Juli umzusetzen. Alle Betroffenen erhalten daher für den Monat Juni nochmals Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz von der Stadtverwaltung.
Dies stellt sicher, dass jenen Geflüchteten keine Nachteile entstehen, die zwar bereits über eine für den Wechsel zum Jobcenter benötigte Fiktionsbescheinigung verfügen, aber eventuell nicht mehr rechtzeitig einen Leistungsantrag beim Jobcenter stellen konnten, beziehungsweise deren Antrag noch nicht abschließend bearbeitet wurde.
Zum Hintergrund: Um Sozialleistungen über das Jobcenter erhalten zu können, müssen Geflüchtete eine Fiktionsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis haben. Da es einige Wochen dauern kann, bis die Aufenthaltserlaubnis vorliegt, stellt die Stadt die Fiktionsbescheinigung als vorläufiges Dokument aus.
Wer erst nach dem 1. Juni eine Fiktionsbescheinigung erhält, wechselt zum darauffolgenden Monat zum Jobcenter.
Wichtig ist, dass rasch ein entsprechender Antrag beim Jobcenter Deutsche Weinstraße in Neustadt gestellt wird. Für die Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung muss der Antrag weiterhin bei der Stadtverwaltung gestellt werden.
Wer bereits vor dem 1. Juni einen Antrag beim Jobcenter gestellt hat, nun aber doch erst ab dem 1. Juli von dort die Grundsicherung für Arbeitssuchende erhält, wird bei den Juni-Bezügen nicht schlechter gestellt. Denn auch wenn die Stadt vorübergehend weiterhin nur die Asylbewerberleistungen zahlt, wird im Nachgang mit dem Jobcenter abgerechnet. Eventuelle Differenzbeträge werden später ausgezahlt. Schließlich können die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II höher sein als die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. cd/ps

Autor:

Christiane Diehl aus Neustadt/Weinstraße

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