Geparkter Wagen am Hauptbahnhof Neustadt beschädigt
Zeugin beobachtet Unfallflucht

Einen Zettel an ein beschädigtes Auto zu heften reicht nicht aus. Zur eigenen Absicherung sollte man immer die Polizei rufen.  | Foto: Polizei
  • Einen Zettel an ein beschädigtes Auto zu heften reicht nicht aus. Zur eigenen Absicherung sollte man immer die Polizei rufen.
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Neustadt. Gestern Vormittag stellte ein Autofahrer seinen PKW neben dem Gebäude der Postfiliale am Hauptbahnhof ab. Ein weiterer Verkehrsteilnehmer wollte von diesem Parkplatz auf die Straße einfahren und streifte dabei das geparkte Fahrzeug. Der Fahrer stieg aus und begutachtete den entstandenen Schaden. Eine Zeugin beobachtete diesen Vorgang und sprach den Unfallverursacher an. Dieser versicherte der Frau, dass er sich um die Schadensregulierung kümmern will. Kurze Zeit später entdeckte die Unfallzeugin einen Zettel am beschädigten Auto und informierte die Polizei. Auf der Notiz stand die Bitte, die Polizei nicht zu verständigen. Um die Begleichung des Schadens bräuchte man sich keine Sorgen machen. Nach polizeilichen Ermittlungen könnte es möglich sein, dass der Verursacher nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Sollte dies der Fall sein muss der Fahrer nicht nur mit einer Strafanzeige wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort rechnen, sondern darüber hinaus sich noch eines Strafverfahrens wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten. Die Ermittlungen dauern an. pol

Autor:

Verena Leininger (Goepfrich) aus Ludwigshafen

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