Mindestlohn steigt zum 1. Juli
Zehn Cent mehr

Mitarbeiter der Gastronomie sind häufig schlecht bezahlt | Foto: LuckyLife11/pixabay.com
  • Mitarbeiter der Gastronomie sind häufig schlecht bezahlt
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Mindestlohn. Bereits zum 1. Januar ist der gesetzliche Mindestlohn auf 9,50 Euro brutto je Stunde gestiegen und wird schrittweise weiter erhöht, so die Bundesregierung. Zum 1. Juli steigt der Mindestlohn um zehn Cent auf 9,60 Euro pro Stunde. Bei einer 40-Stunden-Woche steigt das Mindestbruttogehalt entsprechend von 1.647 Euro um 17 Euro auf dann 1.664 Euro. Die Lohnnebenkosten werden hiervon noch abgezogen.

Weitere Erhöhungen des Mindestlohns vorgesehen

Weitere Erhöhungen sind zum 1. Januar 2022 und 1. Juli 2022 geplant, zunächst auf 9,82 Euro (entspricht rund 1.700 Euro pro Monat bei einer 40-Stunden Woche) und schließlich auch 10,45 Euro. Dann bekommen Arbeiterinnen und Arbeiter bei einer 40-Stunden-Woche monatlich mindestens 1.811 Euro. Das hatte die sogenannte Mindestlohnkommission empfohlen und die Bundesregierung ist dieser Empfehlung gefolgt. In verschiedenen Branchen wie beispielsweise auf dem Baud und in der Pflege gelte jedoch ein höherer Mindestlöhne. Der Mindestlohn wurde 2015 eingeführt und lag damals bei 8,50 Euro. Die Einhaltung der Lohnuntergrenze durch die Arbeitgeber wird vom deutschen Zoll überwacht. rk

Schwarzarbeit besonders im Blick

Autor:

Roland Kohls aus Ludwigshafen

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