Baden-Württemberg
Neue Teststrategie für Förderschulen

Testpflicht Förderschulen -Symbolbild | Foto: neelam2797/pixabay.com
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Baden-Württemberg. An den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) und Schulkindergärten mit den entsprechenden Förderschwerpunkten werden besonders viele Schülerinnen und Schüler unterrichtet, die ein erhöhtes Risiko haben, bei einer Infektion mit dem Coronavirus schwer zu erkranken. Um die Sicherheitszäune an diesen Einrichtungen weiterhin hoch zu halten, hat die Landesregierung jetzt entschieden, dass die Testungen an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung (GENT) und körperlich-motorische Entwicklung (KMENT), an Schulkindergärten mit den entsprechenden Förderschwerpunkten und an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit dem Bildungsgang GENT bis zu den Sommerferien fortgesetzt werden.

Das bedeutet, dass diese Schülerinnen und Schüler sowie das Personal zweimal pro Woche verpflichtend per Antigen- oder PCR-Pooltest getestet werden müssen. Ausgenommen von der Testpflicht sind wie bisher quarantänebefreite Personen. Für die Fortführung der Testungen dort werden auch weiterhin Personen benötigt, die bei der Testung assistieren. Dafür stellt die Landesregierung die notwendigen Mittel in Höhe von etwa 300.000 Euro bereit.

„Auch, wenn Maßnahmen in anderen Bereichen entfallen, dürfen wir die Gruppen nicht vergessen, die besonders vulnerabel sind und bei einer Infektion mit einem schwereren Verlauf rechnen müssen“, sagt Kultusministerin Theresa Schopper, „im Schulbereich sind das die Kinder an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren, für die wir jetzt die Testungen verlängern, um dort noch die notwendige Sicherheit zu bieten.“
„Wir sehen zwar Signale der Entspannung für die Gesamtheit der Bevölkerung, müssen aber auch weiterhin Rücksicht nehmen auf besonders vulnerable Bevölkerungsgruppen", sagte Gesundheitsminister Manne Lucha. Für diese sei eine Infektion mit einem erhöhten Risiko verbunden, weswegen die Landesregierung im Bereich der Pflege aber auch in unseren Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren weiterhin besondere Sicherheitsmaßnahmen aufrechterhält, die zum Schutz dieser Personen beitragen. Alle anderen können sich natürlich auch weiterhin über die kostenlosen Bürgertests auf eine Infektion testen lassen.
Die zusätzlichen Mittel, die für die weitere Umsetzung der Teststrategie benötigt werden, erhalten die Schulträger antragslos auf Basis der aktuellen Schülerzahlen zugewiesen. Das Kultus- und das Gesundheitsministerium behalten darüber hinaus den weiteren Verlauf der Pandemie und die Infektionslage an den Schulen im Blick. Sollte aufgrund der fachlichen Bewertung auf eine Testung in den Einrichtungen verzichtet werden können, werden die Schulen darüber informiert. ps

Autor:

Aylin Kirgiz aus Mannheim

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