Pflichtumtausch von Führerscheinen
Karten ersetzen Papierdokumente

Die alten sogenannten „Lappen“ werden nach und nach durch den EU-einheitlichen Kartenführerschein ersetzt. | Foto: Mondisso / Pixabay
  • Die alten sogenannten „Lappen“ werden nach und nach durch den EU-einheitlichen Kartenführerschein ersetzt.
  • Foto: Mondisso / Pixabay
  • hochgeladen von Jessica Bader

Baden-Württemberg. Viele Autofahrer sind noch mit dem alten Papierführerschein, dem sogenannten grauen oder rosa „Lappen“ unterwegs. Diese Dokumente verlieren ab dem 19. Januar 2022 schrittweise ihre Gültigkeit – gestaffelt nach dem Geburtsjahr des Inhabers. Der alte Schein muss daher rechtzeitig durch den aktuell gültigen EU-einheitlichen Kartenführerschein ersetzt werden. Auch Inhaber eines älteren Führerscheins im Scheckkartenformat sind von der Umtauschaktion betroffen.

Verkehrsminister Winfried Hermann MdL: „Jede Inhaberin und jeder Inhaber eines älteren Führerscheins sollte sich rechtzeitig informieren, bis wann für sie oder ihn der Umtausch akut wird. Es ist eine große Herausforderung, gemäß den EU-Vorgaben, die rund 43 Millionen betroffenen Führerscheine in Deutschland auszutauschen. Deswegen passiert der Austausch auch nicht auf einmal, sondern stufenweise.“

Je nach Umtauschfrist sollen sich Bürger ab spätestens einem Jahr vor dem Ende der Gültigkeit ihres Führerscheins um dessen Umtausch kümmern. Dafür zuständig sind die Fahrerlaubnisbehörden. Betroffen sind Führerscheine, die vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden sowie Scheckkartenführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgegeben wurden.
Die alten Führerscheine verlieren mit Ablauf der jeweiligen Umtauschfristen ihre Gültigkeit. Wird der alte Führerschein dennoch weiter genutzt, riskiert der Inhaber des Führerscheins bei Kontrollen ein Verwarngeld.

Mit der Umtauschaktion setzt Deutschland die Führerscheinrichtlinie der Europäischen Union aus dem Jahr 2006 um.
Deren Ziel ist, die rund 100 unterschiedlichen Führerscheinmuster in der EU zu vereinheitlichen. Damit wird transparent, welche Fahrzeuge die Inhaber einer Fahrerlaubnis fahren dürfen. Außerdem soll der EU-Kartenführerschein Fälschungen vorbeugen.
Die Richtlinie sieht zudem vor, dass Führerscheine künftig alle 15 Jahre umgetauscht werden müssen. Dadurch wird sichergestellt, dass das Foto und der Name auf dem Führerschein aktuell sind und stets neue Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor Fälschungen angewandt werden.

Umtauschfristen für alte Papierführerscheine

In einem ersten Schritt werden die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellten Papierführerscheine umgetauscht. Der Umtausch erfolgt gestaffelt nach dem jeweiligen Geburtsdatum des Fahrers. Im Januar 2022 läuft zuerst die Umtauschfrist für Personen ab, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden.
Der Umtausch der alten Führerscheine kann grundsätzlich auch deutlich vor dem Ende der Umtauschfristen erfolgen. Um die große Nachfrage gleichmäßig zu verteilen, sollten jedoch zuerst nur die zwischen 1953 und 1958 geborenen Inhaber eines bis einschließlich 31. Dezember ausgestellten Führerscheins den Umtausch beantragen.

Umtauschfristen für alte Kartenführerscheine

Ab dem Jahr 2026 laufen – ebenfalls gestaffelt – die Umtauschfristen für alte Kartenführerscheine ab. Für deren Umtauschfrist ist das Ausstellungsjahr des Führerscheins entscheidend. Das Ausstellungsjahr ist auf der Vorderseite des Führerscheins eingetragen.
Zuerst läuft die Umtauschfrist für Personen ab, die zwischen 1999 und 2001 ihren Kartenführerschein erhielten. ps

Weitere Informationen:

Weitere Informationen zum Ablauf der Umtauschaktion – mit häufig gestellten Fragen und deren Antworten – sind unter
vm.baden-wuerttemberg.de abrufbar.

Autor:

Jessica Bader aus Mannheim

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

29 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Wirtschaft & HandelAnzeige
Als „ordentliches Geschäftsjahr“ bezeichnet der Vorstand der Sparkasse das Jahr 2023 (von links): Helmut Augustin, Stefan Kleiber und Thomas Kowalski  | Foto: Sparkasse Rhein Neckar Nord

Bilanzzahlen der Sparkasse Rhein Neckar Nord: Stabile Entwicklung in 2023

Mannheim. Als ein in Anbetracht der globalen Lage „ordentliches Geschäftsjahr“ bezeichnete Stefan Kleiber, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Rhein Neckar Nord, die wirtschaftliche Entwicklung der Sparkasse im Jahr 2023: Das Gesamtkreditvolumen konnte auf 4,36 Milliarden Euro gesteigert werden (plus 4,3 Prozent), das Einlagevolumen ging mit 2,9 Prozent leicht zurück und wies zum Jahresende einen Stand von 3,86 Milliarden Euro auf. Die Bilanzsumme verkürzte sich um 1,4 Prozent auf 5,8...

Online-Prospekte aus Mannheim und Umgebung



add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.