Patientenversorgung sichergestellt
Warnstreik am Mannheimer Klinikum

Der Aufruf zum Warnstreik richtet sich in erster Linie an Pflegekräfte, den Medizinisch-Technischen Dienst sowie Personal in Verwaltung und Technik.  | Foto: Christian Gaier
  • Der Aufruf zum Warnstreik richtet sich in erster Linie an Pflegekräfte, den Medizinisch-Technischen Dienst sowie Personal in Verwaltung und Technik.
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Mannheim. Die Gewerkschaft ver.di hat für Dienstag, 14. März, und Mittwoch, 15. März, zu ganztägigen Warnstreiks aufgerufen, die auch das Universitätsklinikum Mannheim betreffen werden. Um die Patientenversorgung sicher zu stellen, hat die Geschäftsführung des Universitätsklinikums nach eigenen Angaben mit ver.di eine Notdienstvereinbarung abgeschlossen.

Die Vereinbarung beruhe auf dem einvernehmlichen Grundsatz, dass Patienten durch streikbedingte Einschränkungen keinesfalls gefährdet werden dürfen. Sie sieht trotz des Warnstreiks eine personelle Besetzung wie an Wochenenden beziehungsweise im Nachtdienst vor. So können medizinisch unaufschiebbare Behandlungen sowie dringend notwendige Operationen auch während des Streiks zuverlässig durchgeführt und begonnene Behandlungen fortgesetzt werden. Auch die Versorgung von Notfällen in der Zentralen Notaufnahme und der Kinder-Notfallambulanz ist jederzeit sichergestellt.

Obwohl die Notdienstvereinbarung auch die zuverlässige medizinische Versorgung bereits aufgenommener Patienten auf den Stationen ermögliche, sollten Patienten und Angehörige berücksichtigen, dass es an den beiden Streiktagen zu Beeinträchtigungen im Krankenhausbetrieb kommen wird, heißt es in der Pressemitteilung. Patienten, deren Untersuchungs- oder Behandlungstermine wegen des Streiks nicht stattfinden können, werden von den einzelnen Kliniken darüber informiert, die Termine werden kurzfristig nachgeholt. Die Geschäftsführung des Universitätsklinikums Mannheim bittet alle Patienten, eventuelle Unannehmlichkeiten wegen des von ver.di initiierten Warnstreiks zu entschuldigen.

Der Aufruf zum Warnstreik richtet sich an Mitarbeiter des Universitätsklinikums, die unter den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD/TVAöD) fallen – das sind in erster Linie Pflegekräfte, der Medizinisch-Technische Dienst sowie Personal in Verwaltung und Technik. Ärzte und andere Mitarbeiter, die nicht nach dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst beschäftigt sind, sind nicht zum Warnstreik aufgerufen. red

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Autor:

Christian Gaier aus Mannheim

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